Länder- und Marktinformationen Januar 2025
- Schweiz: Materieller Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU
- Vereinigtes Königreich: Sicherheitsanmeldungen für EU-Einfuhren ab 2025 verpflichtend
- Welt: LkSG-Umsetzungshilfen
- Australien: Neue Arbeitsvisumskategorie
- Saudi-Arabien: Gesetz für Produktsicherheit
- Dänemark: Weniger Stammkapital für die dänische GmbH
Schweiz: Materieller Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU
Am 20. Dezember 2024 gaben die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und die Präsidentin der Schweizerischen Eidgenossenschaft Viola Amherd bekannt, dass die EU und die Schweiz die Verhandlungen über ein umfassendes Paket von Abkommen abgeschlossen haben. Ziel sind vertiefte Beziehung zwischen der EU und der Schweiz. Die neuen beziehungsweise aktualisierten Abkommen können erst in Kraft treten, sobald alle internen Ratifizierungsprozesse abgeschlossen sind.
Für den Warenhandel zwischen der EU und der Schweiz sind zwei Abkommen von besonderer Bedeutung: Zum einen die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA) sowie der Bereich Lebensmittelsicherheit.
Aktualisierung des MRA verhindert Handelshemmnisse
Der Anhang des bestehenden MRA verweist auf sektorspezifische Regeln für insgesamt zwanzig Produktbereiche und enthält Bestimmungen zu Produktvorschriften und zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen bzw. Zertifikaten. Damit können Produkte ohne zusätzliche Zulassungsverfahren sowohl in der Schweiz als auch in der EU verkauft werden.
Zwar behielt das Abkommen nach dem Scheitern der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz im Mai 2021 seine Gültigkeit, wurde aber nicht mehr modernisiert. Da sich Produktvorschriften stetig weiterentwickeln, führte die fehlende Aktualisierung zu Hürden im Warenhandel zwischen der EU und der Schweiz. Beispielsweise verlor die gegenseitige Anerkennung von Medizinprodukten ihre Gültigkeit. Dazu zählen zum einen die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen sowie die Angleichung der technischen Vorschriften. Zum anderen können EU-Exporteure nicht mehr auf die Benennung eines Bevollmächtigten in der Schweiz verzichten. Für weitere Produktgruppen waren ähnliche Auswirkungen erwartet worden. Mit der Aktualisierung des MRA und seines Anhangs können die Schweiz und die EU solche Handelshemmnisse verhindern.
Gemeinsames Regelwerk für mehr Lebensmittelsicherheit
Die EU und die Schweiz streben an, die Zusammenarbeit im Bereich Lebensmittelsicherheit auszubauen. Dazu zählen die Bereiche Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel sowie Tiergesundheit und Tierschutz. Ziel ist es, ein einziges Regelwerk sowie ein integriertes Kontrollsystem zu schaffen. Der Warenverkehr mit der Schweiz würde damit gänzlich dem Warenverkehr innerhalb der EU gleichgestellt und ein gemeinsamer Lebensmittelsicherheitsraum geschaffen. Kontingente und Zölle bleiben davon jedoch unberührt.
Zum Hintergrund
Die EU und die Schweiz hatten sich im November 2018 auf ein neues Rahmenabkommen verständigt. Das Abkommen sollte die bestehenden bilateralen Abkommen ersetzen. Im Mai 2021 brach die Schweiz die weiteren Verhandlungen jedoch ab. Im März 2024 nahmen beide Parteien Gespräche über neue Abkommen auf. Die Verhandlungen folgten einem sektorbezogenen Ansatz.
Quelle: Germany Trade und Invest
Vereinigtes Königreich: Sicherheitsanmeldungen für EU-Einfuhren ab 2025 verpflichtend
Ab 31. Januar 2025 sind summarische Eingangsanmeldungen für Waren aus der EU bei der Einfuhr nach Großbritannien verpflichtend. Die Abgabe erfolgt über SundS GB. Voraussetzung ist eine kompatible Software oder die Nutzung eines Community System Providers (CSPs).
Verantwortlich für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldungen ist der Beförderer beziehungsweise Betreiber des Transportmittels. Es ist möglich, einen Dienstleister mit der Abwicklung der Erklärungen zu beauftragen. Die Fristen für die Abgabe der Erklärungen sind abhängig vom Transportmittel bzw. Transportweg. Beim Transport über die Roll-On-Roll-Off-Häfen kommen zwei Verantwortliche in Betracht: für begleitete Waren muss das Speditionsunternehmen die Anmeldung abgeben, bei unbegleiteten Waren/Containern muss der Fährbetreiber die Anmeldung einreichen.
Weiterführende Informationen:
- Leitfaden der britischen Behörden
- Registrierung SundS GB
- Übersicht über die Fristen für die Abgabe der Erklärungen
Quelle: Germany Trade und Invest
Welt: LkSG-Umsetzungshilfen
Germany Trade und Invest, das Auswärtige Amt und die Deutsche Industrie- und Handelskammer bieten Unternehmen ein gemeinsames Unterstützungsangebot zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) für ausgewählte Länder. Im Herbst 2024 wurde dieses Angebot um eine Ausgabe zu den USA erweitert.
Australien: Neue Arbeitsvisumskategorie
Am 7. Dezember 2024 hat die australische Regierung die Migrationsbestimmungen geändert und unter anderem ein Skills in Demand-Visum eingeführt.
Die australische Regierung hat mit der Einführung der Migration Amendment Regulations 2024 den australischen Migrationsrahmen umgestaltet. Eine der grundlegenden Änderungen im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung ist die Einführung des Skills in Demand-Visums, das das Subclass 482 Temporary Skills Deficiency-Visum ersetzt.
Das neue Visum soll Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine größere Flexibilität bieten, qualifizierte Arbeitskräfte anziehen und zur Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit Australiens beitragen. Mit diesem Visum ist ein Aufenthalt bis zu 4 Jahre möglich.
Für eine erfolgreiche Beantragung des neuen Visums ist unter anderem erforderlich, dass der Antragsteller einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, die auf der Core Skills Occupation List (CSOL) aufgeführt ist und über mindestens 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung in dem von ihm ausgeübten Beruf oder einem verwandten Bereich verfügt. Weiterhin kann zum Beispiel auch erforderlich sein, dass der Antragsteller einen Nachweis über die Beherrschung der englischen Sprache (English proficiency) einreicht oder eine Kompetenzbewertung (Skills assessment) durchführt. Informationen zur Bearbeitungszeit hält die australische Regierung online bereit.
Quelle: Germany Trade und Invest
Saudi-Arabien: Gesetz für Produktsicherheit
Es ist das erste allgemeine Gesetz über die Sicherheit von Produkten im Königreich. Produzenten und Hersteller treffen erhöhte Sorgfalts- und Nachweispflichten. Das neue saudische Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt für sämtliche Produkte, einschließlich derjenigen, die elektronisch vertrieben werden. Es gilt nicht für Produkte, welche der Zuständigkeit der Saudi Food and Drug Authority unterfallen (Artikel 3 ProdSG). Artikel 1 ProdSG definiert Produkte als sämtliche in den Markt gebrachten und angebotenen Produkte.
Das ProdSG bezweckt, Verbraucher vor Gefahren zu schützen, die mit Produkten verbunden sind. Insofern ist es verboten, unsichere Produkte herzustellen, zu importieren, zu vermarkten, zu vertreiben oder zu bewerben (Artikel 5 ProdSG). Artikel 9 ProdSG verpflichtet Hersteller, bevollmächtigte Vertreter (also Händler) und Importeure zu folgendem:
- Gewährleisten, dass Produkte sicher sind;
- Gewährleisten, dass Produkte im Einklang mit rechtlichen Vorgaben sind;
- Erstellen einer Risikoabschätzung im Zusammenhang mit Produkten:
- Prüfen, dass Produkte anwendbare technische Vorgaben erfüllen und diese Prüfung zu dokumentieren;
- Erstellen einer Konformitätserklärung.
Wichtig ist die Haftung der Hersteller für Schäden aufgrund mangelhafter Produkte gemäß Artikel 31 ProdSG. Diese Haftung trifft Importeure, soweit die Hersteller außerhalb des Königreichs sitzen (Artikel 32 Nr. 2 ProdSG).
Verstöße gegen die Vorschriften des ProdSG sind mit Bußgeldern, Freiheitsstrafen und Betriebsschließungen bewährt.
Zuständig für den Vollzug ist die Saudi Standards, Metrology, and Quality Organization. Sie ist berechtigt, ohne Ankündigung die Räumlichkeiten der betroffenen Betriebe zu betreten, um dort Beweise für Verstöße gegen das ProdSG zu sichern (Artikel 26 ProdSG).
Quelle: Germany Trade und Invest
Dänemark: Weniger Stammkapital für die dänische GmbH
Seit Januar 2025 sinkt der Betrag des Mindest-Stammkapitals für die Anpartsselskaber (ApS). Überdies: Anteile können unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich angeboten werden.
Das dänische Gesetz zur Änderung des Gesellschaftsgesetzes (Lov om ændring af selskabsloven) wurde am 30. Dezember 2024 verabschiedet und ist zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Zum einen sieht es vor, dass das Mindestkapital der dänischen ApS von 40.000 DKK auf 20.000 DKK (Stand 9. Januar 2025 ca. 2.680 Euro) sinkt. Das gilt auch für bereits existierende Gesellschaften mit dem alten Mindestkapital, so dass das 20.000 DKK übersteigende Kapital freigesetzt werden kann. Auf der digitalen Self-Service-Lösung auf Virk.dk wird es ermöglicht werden, Unternehmen mit einer Sicherheit von 20.000 DKK zu registrieren.
Zum anderen wird die ApS künftig erheblich erweiterte Möglichkeiten haben, in der Öffentlichkeit Kapital einzuwerben. Bislang war es in Dänemark verboten, ApS-Anteile öffentlich anzubieten.
Das Gesetz ermöglicht es künftig Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Anteile über Crowdfunding-Plattformen der Öffentlichkeit anzubieten, wenn die Crowdfunding Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2020/1503) nicht anwendbar ist, also über 12 Monate weniger als 5 Millionen Euro eingeworben werden sollen. Anderenfalls gelten weitere Anforderungen, die in dem neu gefassten § 1 Abs. 3 des dänischen Gesellschaftsgesetzes (selskabsloven) geregelt sind. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, können Anteile ohne Prospekt angeboten werden. Die Anteile sind allerdings nicht an geregelten Märkten oder multilateralen Handelssystemen handelbar, was sie von börsennotierte Aktien unterscheidet.
Quelle: Germany Trade und Invest