Länder- und Marktinformationen September 2024

Großbritannien: Elektronische Genehmigung vor Einreise nach UK

Ab dem 2. April 2025 werden die meisten visumsfrei Einreisenden vorab eine britische „Electronic Travel Authorisation“ benötigen.
Das Vereinigte Königreich unterhält eine sogenannte Visa national list. Staatsangehörige derjenigen Länder, die dort nicht erwähnt sind, benötigen kein Visum, wenn sie auf der Besucherroute (visitor route) einreisen. Die gute Nachricht: Kein EU-Mitgliedstaat ist dort vermerkt. Entsprechendes gilt für die Ausnahme von der Visumspflicht für Temporary Work – Creative Worker.
Dabei soll es bleiben, allerdings wird es künftig gleichwohl ein Verfahren vor der Einreise geben: die Electronic Travel Authorisation (ETA). Ein Antrag wird über ein Online-Formular oder eine App möglich sein. Die Bearbeitungsdauer soll laut Angaben der britischen Regierung drei Tage normalerweise nicht überschreiten. Es wird eine Gebühr von 10 Pfund erhoben.
Die neuen Regeln werden nicht für Personen gelten, die bereits ein Visum oder einen anderen Aufenthaltstitel haben, zum Beispiel den „settled status“. Sie werden ebenfalls nicht für irische Staatsangehörige gelten oder für Personen, die rechtmäßig einen Wohnsitz in Irland haben. Anträge für ETAs werden – für EU-Staatsangehörige – ab dem 5. März 2025 möglich sein.
Quelle: GTAI

Großbritannien: CE-Kennzeichnung gilt weiterhin für Bauprodukte

Die britische Regierung kündigt an, die geplante Umstellung auf die UKCA-Kennzeichnung auszusetzen.
Nach dem Brexit sollte das UKCA-Label die CE-Kennzeichnung ersetzen. Für Bauprodukte galt bisher eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025. Danach hätten Exporteure die neuen UKCA-Kennzeichnungspflichten beachten müssen. Diese Umstellung ist vorerst vom Tisch. Das verkündete die Staatssekretärin für Gebäudesicherheit, Rushanara Ali, am 2. September 2024 im britischen Unterhaus. Bauprodukte sollen somit weiterhin mit CE-Kennzeichnung in Großbritannien in Verkehr gebracht werden können.
Quelle: GTAI

China: Neue Negativliste für ausländische Investitionen

Am 1. November 2024 tritt in China eine neue Fassung der landesweiten Negativliste für ausländische Investitionen in Kraft. Beschränkungen im verarbeitenden Gewerbe entfallen.
Die chinesische National Development and Reform Commission (NDRC) und das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) haben am 8. September 2024 eine neue Version der sogenannten Negativliste für ausländische Investitionen herausgegeben.
Die Negativlisten verbieten oder beschränken ausländische Investitionen in bestimmten Branchen. So wird in beschränkten Sektoren die Erfüllung bestimmter Bedingungen beziehungsweise Auflagen gefordert.
Die neue landesweite Liste besteht aus 29 gelisteten Bereichen in elf Sektoren und ist damit erneut kürzer als die bisherige Fassung vom 27. Dezember 2021, die seit 1. Januar 2022 in Kraft ist. Diese umfasst noch 31 Punkte. Nun werden die beiden letzten Beschränkungen im Fertigungsbereich gestrichen (vorher Abschnitt 3, Ziffern 6 und 7): die Vorgabe der Kontrolle des Publikationsdrucks durch die chinesische Partei sowie das Investitionsverbot in die Anwendung von Verarbeitungstechnologien im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin. Am 1. November 2024 wird die neue landesweite Negativliste die Vorgängerversion ersetzen. Daneben müssen ausländische Investoren weiterhin auch die Marktzugangsnegativliste beachten.
Quelle: GTAI

USA: Erhöhung der Schutzzölle

Präsident Biden kündigte im Mai 2024 als Resultat einer Untersuchung eine Erhöhung der Schutzzölle auf zahlreiche Waren mit Ursprung in China an. Die Handelsbeauftragte veröffentlichte eine vorläufige Produktliste und bat die betroffenen Unternehmen um detaillierte Anmerkungen. Nach Auswertung der Anmerkungen hat sie nun die endgültige Produktliste veröffentlicht.
Elektro- und Hybridfahrzeuge im Fokus
Von der Erhöhung der Schutzzölle sind insbesondere Elektro- und Hybridfahrzeuge betroffen. Für diese soll ab dem 27. September 2024 ein Schutzzoll von 100 Prozent gelten (bisher: 25 Prozent).
Ebenso wird für Spritzen und medizinische Nadeln ein Schutzzoll von 100 Prozent gelten. Für Halbleiter, Solarzellen und Gesichtsmasken soll künftig ein Schutzzoll von 50 Prozent gelten. Batterien und Teile davon, Graphit und andere Mineralien, Cobalt- und Wolframerze, Permanentmagneten, Hafenkräne sowie Waren aus Stahl und Aluminium sollen künftig einem Strafzoll von 25 Prozent unterliegen.
Für viele Produkte (beispielsweise Stahlprodukte) sollen diese Schutzzölle noch im Jahr 2024 in Kraft treten. Für einige Produkte werden sie erst ab 2025 oder 2026 gelten. Die jeweilige Höhe der Schutzzölle und der jeweilige Geltungszeitpunkt sind aus dem US-Zolltarif ersichtlich (bei Eingabe der Zolltarifnummer in das Suchfeld).
Ausnahmen für den Maschinensektor
Umfangreiche Ausnahmen wird es für bestimmte Maschinen geben. Ferner werden Ausrüstung für die Solarproduktion und bestimmte Hafenkräne (abhängig von den kaufvertraglichen Voraussetzungen) von den Schutzzöllen ausgenommen sein.
Weitere Informationen:

USA – Verschärfte Kontrollen bei De-Minimis Sendungen

Die US-Regierung hat verschiedene Maßnahmen gegen den Missbrauch der 800 Dollar-Freigrenze für Kleinsendungen angekündigt.
Die US-Regierung hat in einem aktuellen Merkblatt umfangreiche Maßnahmen gegen den steigenden Missbrauch der 800 Dollar-Freigrenze bei Paket- und Kuriersendungen angekündigt.
Vor allem will sie beispielsweise dagegen vorgehen, dass Einfuhren chinesischer Produkte, die Schutzzöllen nach Abschnitt 302 des "Trade Act of 1974" unterliegen, als Kleinsendungen innerhalb der sogenannten "De-Minimis"-Ausnahmeregelung eingeführt und auf diese Weise die Zölle umgangen werden. Ferner sollen die Maßnahmen unter anderem auf Stahl- und Aluminiumprodukte abzielen, die ebenfalls Schutzzöllen unterliegen (Abschnitt 232 des "Trade Expansion Act of 1962"). Darüber hinaus sollen die Maßnahmen weitere sensible Produkte treffen, gegen die die Regierung Schutzmaßnahmen erlassen hat.
Diese Sendungen sollen künftig wesentlich genauer geprüft werden. Beispielsweise soll die Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) anlässlich der Zollabfertigung künftig zusätzliche Daten, etwa die zehnstellige Unterposition des US-Zolltarifs, verlangen. Ferner soll die CBP genauere Informationen über die Person verlangen, in deren Namen die Ausnahmeregelung eingefordert wird. Hierzu will die Regierung in nächster Zeit Regelungsvorschläge veröffentlichen und zügig umsetzen.
Ferner plant die Verbraucherschutzbehörde Consumer Product Safety Commission (CPSC), eine endgültige Regelung vorzulegen, die von Importeuren von Konsumgütern verlangt, Konformitätsbescheinigungen (Certificates of Compliance - CoC) zum Zeitpunkt der Einfuhr elektronisch bei der CBP und CPSC einzureichen. Dies soll auch für De-Minimis-Sendungen gelten.
Darüber hinaus appelliert die Biden-Administration an den Kongress, zügig an Gesetzesvorschlägen zu arbeiten, um die Reform der De-Minimis-Ausnahmeregelung voranzutreiben.
Die sogenannte "De-Minimis"-Ausnahmeregelung ermöglicht die Einfuhr von Warensendungen mit einem Wert unter 800 US$ in einem vereinfachten Abfertigungsverfahren ohne genauere Prüfung durch die Zollbehörde. Die Regelung wurde in der Vergangenheit aus Sicht der Zollbehörde zunehmend missbraucht, um sensible Produkte wie Textilien und Bekleidung, Vorprodukte für die Herstellung von Drogen oder Produkte, die Schutzzöllen unterliegen, in die USA einzuführen. Einfuhrverbote und -beschränkungen sowie zusätzliche Zölle zum Schutz der Wirtschaft wurden auf diese Weise umgangen.
Weitere Informationen: Merkblatt der Biden-Administration
Quelle: GTAI

Saudi-Arabien: Zoll streicht Gebühren für Exporte

Die saudi-arabische Behörde für Zoll und Steuern (ZATCA) hat Änderungen bei den Dienstleistungsgebühren der Zollverwaltung angekündigt. Laut Mitteilung werden sie am 6. Oktober 2024 wirksam. Das Ziel sei, die Wettbewerbsfähigkeit saudi-arabischer Exporteure zu stärken, vor allem der kleinen und mittleren Unternehmen.
Die Gebühren für alle Dienstleistungen der Zollverwaltung, die im Zusammenhang mit Exporten stehen, fallen weg. Dazu gehören zum Beispiel Zollanmeldungen, Zollverschluss, Röntgen, Entnahme und Analyse von Proben in spezialisierten Laboratorien sowie Ladedienstleistungen in Seehäfen.
Die Dienstleistungsgebühren für Importe werden neu strukturiert. Die neue Servicegebühr beträgt 0,15Prozent des Warenwerts, wobei mindestens 15 Saudi Riyal (S.RI.) und höchstens 500 S.RI erhoben werden. Beispielsweise kostete bisher die Röntgenkontrolle eines Containers 100 S.RI. Zusätzlich fielen 100 S.RI. für den Informationsaustausch und 20 S.RI. für die Zolldeklaration an.
Die Bearbeitung zoll- und steuerfreier Einfuhren kostet ab dem 6. Oktober 130 S.RI.
Für die Zollbearbeitung von Online-Käufen durch Privatpersonen fällt künftig ein Pauschalbetrag in Höhe von 15 S.RI. an. Diese Regelung gilt für Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 1.000 S.RI. Für Sendungen mit einem höheren Warenwert wird die neue Gebührenstruktur für Importe angewandt.
Quelle: GTAI