Länder- und Marktinformationen November 2024
EU: Update EUDR
Die EVP-Fraktion hat mitgeteilt, dass sie nicht länger auf die Einführung einer Kategorie von „Nicht-Risiko-Ländern“ in die EU-Entwaldungsverordnung besteht. Der Rat der EU befürwortet zwar die Verschiebung der Anwendbarkeit der Verordnung um ein Jahr, stand eben diesem Antrag jedoch nicht positiv gegenüber. Somit scheint der Weg für eine Einigung nunmehr geebnet.
Das wahrscheinlich letzte Trilog-Treffen ist für den 3. Dezember 2024 angesetzt. Um den einjährigen Aufschub tatsächlich umzusetzen, muss über jede von den EU-Verhandlungsführern erzielte Vereinbarung noch einmal in der Plenarsitzung zwischen dem 16. und 19. Dezember 2024 abgestimmt werden.
Südafrika: Neue Regeln für ausländische Dienstleister
In Südafrika sollen Erleichterungen für ausländische Erbringer von elektronischen Dienstleistungen eingeführt werden. Die steuerliche Registrierung soll gegebenenfalls entfallen.
Gemäß den Änderungen der südafrikanischen Regierung zum Umsatzsteuergesetz müssen sich ausländische Erbringer von elektronischen Dienstleistungen künftig nicht mehr registrieren, sofern sie ihre Dienstleistungen ausschließlich an steuerlich registrierte südafrikanische Unternehmen erbringen. Bisher sind ausländische Unternehmen, die in Südafrika eine Dienstleistung über das Internet (by means of the internet) oder über elektronische Kommunikationsmittel erbringen, zur umsatzsteuerlichen Registrierung verpflichtet, wenn der Umsatz der Dienstleistungen 1 Million Rand innerhalb von zwölf Monaten überschreitet.
Der genaue Wortlaut der vorgeschlagenen Ausnahme von der Registrierungspflicht lautet: „services supplied from a place in an export country by a person that is not a resident of the Republic where such services are supplied solely to vendors registered in the Republic in terms of section 23 of the [VAT] Act.“ Die Befreiung von der Registrierungspflicht in ihrer derzeitigen Form gilt allerdings nur, wenn alle Dienstleistungen ein B2B-Geschäft sind. Sobald einzelne Dienstleistungen an Verbraucher erbracht werden, müsste sich das ausländische Unternehmen registrieren und alle erbrachten Dienstleistungen in Südafrika versteuern. Nach derzeitigem Stand sollen die neuen Regelungen ab 1. April 2025 gelten.
Quelle: Germany Trade & Invest
Libyen: Registrierung von Exporten bis auf weiteres verschoben
Seit dem 30. Juli 2024 testet die Zollverwaltung Libyens ein System zur Vorabanmeldung von Frachtinformationen (Advanced Cargo Information - ACI). Zum 1. November 2024 endete die Testphase. Ab diesem Zeitpunkt sollten nach Angaben der Zollverwaltung alle Exporte vor dem Versand nach Libyen im ACI-System angemeldet werden. Nun wurde der Start bis auf Weiteres verschoben.
China: Regelungen zur Sicherheit von Netzwerkdaten
Am 1. Januar 2025 treten die neuen chinesischen "Regulations on the Management of Network Data Security" in Kraft. Sie betreffen auch die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die neuen Regelungen, die insbesondere das chinesische Datensicherheitsgesetz (DSL) sowie das Gesetz zum Schutz persönlicher Informationen (PIPL) näher ausführen, betreffen vor allem den Umgang mit Netzwerkdaten. Diese werden darin definiert als "alle Arten elektronischer Daten, die über Netzwerke verarbeitet und generiert werden" (Art. 62 Abs. 1 der Regelungen).
Die Bestimmungen treten nach ihrem Art. 64 am 1. Januar 2025 in Kraft. Erste Entwürfe solcher Regelungen waren bereits Ende 2021 vorgelegt worden.
Zum vollständigen Artikel: Regelungen zur Sicherheit von Netzwerkdaten in China erlassen | Rechtsbericht | China | Datenschutzrecht
Quelle: Germany Trade & Invest
Nigeria: Befreiung von Waren des Energiesektors von der Umsatzsteuer
Mit der Umsatzsteuerbefreiung auf bestimmte Ausrüstungen, Anlagen, Elektrofahrzeuge und Kraftstoffe setzt die Regierung Anreize für die Energiewende in Nigeria. Die nigerianische Regierung hat die Liste der von der Umsatzsteuer befreiten Waren und Dienstleistungen im Energiesektor erweitert.
Zu den neu steuerbefreiten Waren gehören:
- Ausrüstungen und Infrastruktur, die für die Expansion von komprimiertem Erdgas (CNG) verwendet werden, einschließlich Umrüstungsbausätze
- Ausrüstungen und Infrastruktur für die Erweiterung von Flüssiggasanlagen (LPG), einschließlich Umrüstungsbausätze
- inländische Anlagen und Ausrüstungen für die Verarbeitung von verflüssigtem Erdgas (LNG)
- Elektrofahrzeuge
- Teile und Semi-Knocked-Down (SKD)-Teilesätze für die Montage von Elektrofahrzeugen
- Biogas- und Biokraftstoffanlagen sowie Zubehör.
Die Verordnung ist zum 1. September 2024 in Kraft getreten. Mit ihr wird auch die Aussetzung der Mehrwertsteuer auf Dieselkraftstoff (AGO) verlängert. Die Bestimmungen in Bezug auf Diesel gelten rückwirkend ab dem 1. Oktober 2023.
Quelle: Germany Trade & Invest
Kenia: Regierung führt Digital Nomad Visum ein
In Kenia kann demnächst ein neues Visum beantragt werden. Digitale Nomaden erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ein besonderes, neu geschaffenes Visum. Die kenianische Regierung hat ab dem 1. Oktober 2024 ein Visum für digitale Nomaden eingeführt, und zwar durch Einführung eines Class N Visums. Wer einen Antrag auf ein solches Visum stellen möchte, benötigt folgendes:
- einen gültigen Reisepass,
- einen Beschäftigungsnachweis oder einen Geschäftsvertrag (bei Freiberuflern),
- einen Nachweis über ein Einkommen von mindestens 55.000 US-Dollar,
- einen Nachweis über eine Unterkunft in Kenia und
- ein Führungszeugnis ohne strafrechtliche Eintragungen.
Nicht erlaubt ist es, mit einem solchen Visum in Kenia zu arbeiten. Es darf weder ein Jobangebot vor Ort angenommen noch auf andere Art und Weise Einkommen in Kenia generiert werden. Selbständige dürfen nur auf Basis von Verträgen mit Auftraggebern außerhalb Kenias arbeiten.
Einige Parameter dieses neuen Visums sind allerdings noch unklar. Beispielsweise wurde bisher nicht mitgeteilt, wie lange ein Visum für digitale Nomaden gültig sein wird. Auch das Antragsverfahren und die Bearbeitungszeiten wurden noch nicht konkretisiert.
Quelle: Germany Trade & Invest