Außenwirtschaft aktuell

Länder- und Marktinformationen Januar 2023

Österreich – Bevollmächtigter für Verpackungen

Durch die novellierte Verpackungsgesetzgebung ergeben sich weitreichende Änderungen ab 1. Januar 2023. In bestimmten Fällen benötigen ausländische Unternehmen einen Bevollmächtigten für Verpackungen in Österreich. Versandhändler, die keinen Sitz und keine Niederlassung in Österreich haben und die Verpackungen oder Waren oder Güter in Verpackungen in Österreich an einen privaten Letztverbraucher im Rahmen des Fernabsatzes übergeben, müssen für ab dem 1. Januar 2023 in Verkehr gesetzte Verpackungen einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen.
Gleiches gilt auch, wenn ein Unternehmen ohne Sitz in Österreich für seine österreichischen Firmenkunden die Vorentpflichtung für Verpackungen übernehmen möchte. Dieses kann einen Bevollmächtigten bestellen.
Dieser Bevollmächtigte ist für die Erfüllung der Verpflichtungen des ausländischen Versandhändlers für Verpackungen in Österreich verantwortlich.
Die Deutsche Handelskammer in Österreich bietet deutschen Versandhändlern und Unternehmen ohne Sitz in Österreich an, im Rahmen einer kostengünstigen jährlichen Pauschale als Bevollmächtigter für Verpackungen in Österreich für das deutsche Unternehmen zu agieren.

Dänemark – Herstellerverantwortung für Tabakprodukte mit Filter

Ab dem 5. Januar 2023 wurde in Dänemark die erweiterte Herstellerverantwortung für Tabakprodukte mit Filter eingeführt. Somit sind diese Produkte die ersten von insgesamt 10 Produktgruppen, die in Dänemark der Herstellerverantwortung unterliegen werden.
Betroffene Unternehmen müssen ab dem 1. Mai 2023, jedoch spätestens bis zum 1. Juni 2023 in das dänische Register eingetragen werden. 
Registrierungspflichtige Unternehmen sind dänische Hersteller, Importeure, sowie ausländische Unternehmen, die Internethandel in Dänemark betreiben. Unternehmen, die nicht über eine dänische CVR-Nummer (Registernummer des Unternehmens) verfügen, müssen einen bevollmächtigten dänischen Vertreter bestellen. 

China – PCR-Testpflicht für Lebensmittel aufgehoben

Seit dem 8. Januar 2023 sind für die Einfuhr von gefrorenen oder gekühlten Lebensmitteln keine Covid-19 PCR-Tests mehr vorgeschrieben.
Quelle: gtai

China – Aufhebung der Quarantänepflicht

Seit dem 8. Januar 2023 ist nach über 1.000 Tagen wieder die quarantänefreie Einreise in die Volksrepublik möglich. Die Visavergabe bleibt an enge Voraussetzungen geknüpft.
China hat nach jahrelanger Null-Covid-Politik Anfang Januar die Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus dem Ausland aufgehoben. Profitieren können von den ab 8. Januar geltenden Bestimmungen zunächst im Land ansässige ausländische Geschäftsleute. Dies gilt zum Beispiel für die über 5.600 deutschen Unternehmen in China. Viele der dort beschäftigten Expatriates nehmen erstmals seit drei Jahren Auslandsreisen vor, um endlich die Familie oder die Konzernzentrale zu besuchen. Seit dem Jahreswechsel ist ein deutlicher Anstieg von Reisen zu verzeichnen.
Experten erwarten, dass etwa ein Drittel der circa 4.000 in Shanghai lebenden Deutschen diese Möglichkeit zeitnah nutzt. Die Zunahme der Aus- und Rückreisen spiegelt sich in einem starken Anstieg der Fluggäste wider. So verzeichneten die chinesischen Flughäfen in der 1. Kalenderwoche 2023 (bis 9. Januar) mit einem Plus von 10,2 Prozent zur Vorwoche deutlich mehr Passagiere, so Angaben der britischen OAG Aviation Worldwide. Der Anstieg geht vor allem auf die Zunahme der Inlandsflüge zurück.
Quelle: gtai

Russland – Verschärftes Gesetz über "Ausländische Agenten“

Am 1. Dezember 2022 ist das Gesetz Nr. 2075 vom 16. November 2022 "Über die Kontrolle der Tätigkeiten von Personen unter ausländischem Einfluss" in Kraft getreten.
Das Gesetz legt den Begriff der "ausländischen Agenten“ ("Inoagent“) fest und definiert den erlaubten Rahmen von deren Tätigkeit. Als "ausländische Agenten“ gelten natürliche und juristische Personen, die eine Unterstützung aus dem Ausland erhalten haben und/oder unter einem anderweitigen Einfluss stehen und die an politischen Aktivitäten teilnehmen sowie Informationen für eine breite Öffentlichkeit sammeln und verbreiten. 
Das Gesetz betrifft sowohl russische als auch ausländische Unternehmen, nicht staatliche Organisationen und natürliche Personen. Wird eine Einstufung als "ausländischer Agent" vorgenommen, so gilt eine Reihe an Beschränkungen, wie zum Beispiel: eingeschränkte Teilnahme an Ausschreibungen, Gewährung von staatlicher Unterstützung, die Anwendung des vereinfachten Steuersystems, kein Anbieten von Bildungsangeboten. 
Zeitgleich soll ein einheitliches Register für "ausländische Agenten“ und ihnen nahestehenden Personen geschaffen werden. Ab demselben Datum treten auch die Regeln für die Zusammenarbeit zwischen Roskomnadzor und den "ausländischen Agenten“ in Kraft. Sowie das Verfahren über die Benachrichtigung des russischen Justizministeriums und der Strafverfolgungsbehörden. Das Verfahren berechtigt sie dazu, eine außerplanmäßige Kontrolle bei "ausländischen Agenten" durchzuführen.
Quelle: gtai

Russland definiert Rückzugsbedingungen für Ausländer

Der Kreml legt Kriterien für den Marktausstieg von Unternehmen aus Staaten, die Sanktionen gegen Russland erlassen, fest. Firmen müssen sich auf finanzielle Einbußen einstellen.
Das russische Finanzministerium legte zum Jahresende 2022 Bedingungen für ausländische Unternehmen, die den Rückzug aus Russland planen, fest. Diese gelten für alle Unternehmen aus Staaten, die Sanktionen gegen Russland erlassen (sogenannte "unfreundliche Staaten").Westliche Firmen müssen vier Voraussetzungen erfüllen. Der federführende Unterausschuss zur Kontrolle ausländischer Investitionen in Russland erarbeitete vier Kriterien, die ausländische Unternehmen erfüllen müssen, wenn sie sich aus ihren russischen Vermögenswerten zurückziehen möchten. 
Quelle: gtai

Côte d'Ivoire – Stabilitätsanker für Westafrika

Die Wirtschaft der Elfenbeinküste zeigt sich krisenresilient. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte 2022 um mindestens 5,5 Prozent gewachsen sein. Die Aussichten bleiben positiv.
Weder Pandemie noch die internationalen Verwerfungen durch den russischen Überfall auf die Ukraine konnten Côte d'Ivoire vom Wachstumskurs abbringen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) verzeichnete nach Prognosen des Internationalen Währungsfonds (IWF) im Jahr 2022 ein geschätztes reales Wachstum in Höhe von 5,5 Prozent. Für die nächsten Jahre werden Wachstumsraten zwischen 6,5 und 7 Prozent erwartet. Der über 80-jährige Staatspräsident Alassane Ouattara baut Premierminister Patrick Achi zu seinem Nachfolger auf, berichten Beobachter. 
Das Land ist Mitglied der G20-Initiative "Compact with Africa". Wenn auch einzelne Reformen angegangen wurden, gibt es noch viel zu tun. Europäische klein- und mittelständische Unternehmen im Land beklagen sich über Korruption, teilweise willkürliche Behördenvorgänge und Bürokratie.
Quelle: gtai