Länder- und Marktinformationen Februar 2025
- Welt: Kostenfreies Webinar-Angebot der BLE zur EUDR
- EU: Intrastat - Anhebung der Meldeschwellen
- EU: Anpassung der Vergabekriterien für Ausschreibungen
- Großbritannien: Post Brexit - Britisches Handelsvertreterrecht bleibt unverändert
- Türkei: Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse für 2025
- Nigeria: Partnerland der BRICS-Gruppe
Welt: Kostenfreies Webinar-Angebot der BLE zur EUDR
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung führt als zuständige Marktaufsichtsbehörde in 2025 eine 8-teilige, auf max. 300 Teilnehmer begrenzte, Webinarserie zu unterschiedlichen Aspekten der EUDR durch, nächstes Thema am 6. März 2025 : Besonderheiten für KMU
Übersicht zu den geplanten Terminen und Inhalten: https://lnkd.in/ey59VKaK
EU: Intrastat - Anhebung der Meldeschwellen
Der Bundestag hat am 30. Januar 2025 Änderungen am Außenhandelsstatistikgesetz einstimmig beschlossen, die rückwirkend ab dem 1. Januar gelten.
Bislang mussten die monatlichen Intrastat-Meldungen von Unternehmen abgegeben werden, deren gehandelte Waren einen Eingangswert von 800.000 Euro und einen Versandwert von 500.000 Euro überschreiten. Jetzt werden diese Meldeschwellen im Eingang auf drei Millionen Euro und im Versand auf eine Million Euro erhöht. Deutlich weniger Unternehmen müssen somit diese Daten melden.
Zudem ermöglicht das Gesetz künftig eine flexible Anpassung der Meldeschwellen per Verordnung. Voraussetzung dafür ist ein besserer Datenaustausch zwischen den europäischen Statistikbehörden.
Der Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2025 ist online verfügbar. Sie finden den Download am Ende der Seite unter "Dies könnte Sie auch interessieren“
Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2025 - Statistisches Bundesamt.
Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2025 - Statistisches Bundesamt.
Info: Webinar am 5. Juni 2025: Intrahandelsstatistik 2025 - Auf den Punkt gebracht! - IHK Schleswig-Holstein
EU: Anpassung der Vergabekriterien für Ausschreibungen
Eine neue Version des Vergabehandbuchs PRAG (Practical Guide) führt Änderungen ein, die kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme an EU-Ausschreibungen erleichtern sollen.
Seit Anfang 2025 gelten überarbeite Regeln für die Ausschreibungsverfahren der Europäischen Union. Die neue Version des Vergabehandbuchs PRAG (Practical Guide) beinhaltet wesentliche Änderungen für die Vergabe von Ausschreibungen und Zuschüssen im Rahmen der Drittstaatenprogramme der EU.
Ein wichtiger Punkt ist die weitere Digitalisierung der Vergabeverfahren, unter anderem durch die Einführung der Onlinebewerbung und der E-Unterschrift. Die EU möchte die Transparenz und Effizienz des Verfahrens steigern und bürokratische Hürden abbauen, um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu EU-Ausschreibungen zu erleichtern. Zudem wird die Einhaltung von europäischen Werten durch verschärfte Compliance-Vorgaben stärker betont. Einige neue Bestimmungen sollen sicherstellen, dass alle beteiligten Firmen den ethischen Standards der EU entsprechen.
Mit diesen Anpassungen beabsichtigt die EU, ihre öffentlichen Ausschreibungen transparenter, flexibler und digitaler zu vergeben und KMU mehr in den Vergabeprozess einzubeziehen. Alle Veränderungen sind in der Matrix of Changes detailliert aufgeführt.
Quelle: Germany Trade und Invest
Großbritannien: Post Brexit - Britisches Handelsvertreterrecht bleibt unverändert
Eine Konsultation ergab nach Einschätzung der britischen Regierung keine überzeugenden Gründe für Veränderungen des Handelsvertreterrechts.
Die Commercial Agents (Council Directive) Regulations 1993 (CAR) stammen noch aus der Zeit der britischen EU-Mitgliedschaft. Sie schreiben bestimmte Rechte für Handelsvertreter vor, die dem britischen Recht vorher fremd waren und die Vertragsfreiheit nicht unerheblich einschränken. Deshalb galten sie zu Brexit-Zeiten als einer der “heißen Kandidaten” für eine Abschaffung post Brexit.
Zu den besonders häufig kritisierten Regelungen zählen beispielsweise der Anspruch auf eine schriftliche Bestätigung der geltenden Vertragsbedingungen, Regelungen zur Fälligkeit der Kommission, vor allem aber Ausgleichsanspruch nach Artikel 17 der CAR.
In einer Konsultation suchte die britische Regierung nun die Meinungen der betroffenen Öffentlichkeit. Sie führte nach Einschätzung der Regierung zu dem Ergebnis, dass es kein ausreichendes Momentum für eine Änderung gebe. Insbesondere der Gedanke des Schutzes der Handelsvertreter vor Auftraggebern, die zumeist deutlich größer sind als sie selbst, wurde als Grund für die Beibehaltung genannt.
Somit bleiben die CAR auch nach dem Brexit in Kraft, und dies vollkommen unverändert.
Quelle: Germany Trade und Invest
Türkei: Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse für 2025
Die Türkei bildet mit der EU eine Zollunion. Trotzdem gibt es besondere Einfuhrbestimmungen, die beachtet werden müssen.
Die Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse für das Jahr 2025 wurden im türkischen Amtsblatt Nr. 32769 v. 31. Dezember 2024 veröffentlicht.
Darstellungen und Erläuterungen der einzelnen Erlasse in deutscher Sprache finden Sie hier.
Darstellungen und Erläuterungen der einzelnen Erlasse in deutscher Sprache finden Sie hier.
Folgende wesentliche Änderungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr ergeben:
- Einfuhren von Schriften des Koran sind in Importverordnung: 2025/14 geregelt.
- Die Importverordnung für Medizinische Testkits (Importverordnung: 2024/19) wurde aufgehoben. Inhaltlich findet sich die Regelung für Testkits nun in der Produktkonformitätsverordnung für Medizinische Geräte (Produktkonformität: 2025/16).
- Die Einfuhr von Kraftfahrzeugen war im Jahr 2024 mit der Importverordnung: 2024/7 geregelt. Die Importverordnung: 2025/7 im Jahr 2025 beschränkt sich auf Elektro- und Hybridfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor gilt die hier erläuterte Produktkonformitätsverordnung: 2024/41.
- Aufgrund der besonderen Bedeutung für deutsche Exporteure, wurden die Informationen zur Endverbleibserklärungen für Dual-Use-Güter (Importverordnung: 2025/12) neu gefasst und detaillierter beschrieben.
Vollständiger Artikel: Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse für 2025 | Zollbericht | Türkei
Nigeria: Partnerland der BRICS-Gruppe
Die Staatengemeinschaft BRICS bekommt neue Mitglieder und Partner. Nigeria hofft auf eine Stärkung seiner Wirtschaftsmacht in Subsahara-Afrika.
Seit dem 17. Januar 2025 ist Nigeria das neunte Partnerland des Länderbündnisses. "Nigeria will durch den Beitritt zum Block der Schwellenländer gemeinsame Ziele in den Bereichen Handel und Investitionen, Energiesicherheit, Infrastrukturentwicklung, Technologie und Klimaschutz verfolgen", so das nigerianische Außenministerium. Der Status eines Partnerlandes entspricht dabei nicht dem eines Vollmitglieds, sondern kann als eine Art Vorstufe gesehen werden. Partnerländer können an Sitzungen und Initiativen teilnehmen, verfügen aber über keine Stimmrechte.
Partnerschaft soll für Impulse für die Wirtschaft sorgen
Das Land erwartet vor allem den erleichterten Zugang zu neuen Märkten und die Zunahme von Investitionen. Bereits jetzt sind für Nigeria die BRICS-Staaten - vor allem China und Indien - wichtige Handelspartner.
Quelle: Germany Trade und Invest