Außenwirtschaft aktuell

Länder- und Marktinformationen Dezember 2023

Frankreich: Verordnung 2022-748 zum Ausweis der Recyclingfähigkeit von Verpackungen und Produkten

Die Informationspflicht betrifft Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer von Produkten, die die gesetzlich festgelegten Umsatz- und Absatzschwellenwerte überschreiten und wird von 2023 bis 2025 schrittweise umgesetzt, beginnend mit umsatzstarken Unternehmen ab 2023 bis hin zu kleinen und mittleren Unternehmen ab 2025.
Der Ausweis der Umweltqualitäten und -merkmale erfolgt über ein elektronisches Produktblatt, das dem Kunden beim Kauf zur Verfügung gestellt werden muss.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verordnung 2022-748 in individuellen Beratungsgesprächen zur Verfügung und können Ihnen bei der Erstellung Ihres Produktdatenblattes behilflich sein. Verfügbare Termine können über folgenden Link gebucht werden: AHK Frankreich (office365.com)

China: Visumpflicht für Geschäftsreisen zeitweise ausgesetzt

Beginnend ab dem 1. Dezember 2023 werden unter anderem deutsche Staatsangehörige für kurze Reisen nach China kein Visum benötigen. Diese Befreiung soll ein Jahr gelten.
Laut einer Bekanntmachung des chinesischen Außenministeriums können deutsche Staatsangehörige insbesondere auch zu geschäftlichen Zwecken ab 1. Dezember 2023 für eine Aufenthaltsdauer von höchstens 15 Tagen vorübergehend ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen. 
Erforderlich ist somit nur ein ausreichend gültiger gewöhnlicher Reisepass.
Die Aussetzung der Visumpflicht gilt für Staatsangehörige aus insgesamt sechs verschiedenen Ländern und läuft bis zum 30. November 2024
Quelle: Germany Trade & Invest

China: Bezahlen oft nur noch digital 

Eine große Hürde für Reisende in China aus dem Ausland ist die Bezahlung vor Ort, ohne die chinesischen Bezahl-Apps Alipay oder WeChat Pay gestaltet sich diese sehr schwierig. Für einen Account war in der Vergangenheit grundsätzlich die Eröffnung eines chinesischen Bankkontos notwendig. Einhergehend mit der Grenzöffnung Chinas haben beide Unternehmen ermöglicht, ihre Apps stattdessen auch mit einer ausländischen Kreditkarte zu verbinden. Dazu ist die Verifizierung mit dem Reisepass erforderlich, dies empfiehlt sich, bereits vor der Abreise einzurichten. 
Die Alipay-Funktion TourCard wird von Reisenden als einfacher im Vergleich zur Zahlungsfunktion in WeChat eingeschätzt. Die Zahl der Transaktionen ist begrenzt und die Überweisungssumme gedeckelt, jedoch können größere Ausgaben wie Hotelrechnungen auch ohne Apps mit der Kreditkarte bezahlt werden. Vergleichsweise einfach ist die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel: Bezahlt werden kann zum einen mit Alipay, zum anderen mit der roten Metrokarte Shanghais, die landesweit in den U-Bahnen eingesetzt werden kann. Reisende können die Karte in Shanghai erwerben. 
China gilt als Vorreiter der Digitalisierung. Der Verfassungsschutz warnt jedoch vor der elektronischen Überwachung mittels Apps wie WeChat und Alipay und vor der Mitnahme von Privatgeräten und solchen, die Zugang zum Firmennetzwerk haben. 
Quelle: Germany Trade & Invest

Saudi-Arabien: Halal-Zertifizierer – Akkreditierung in Saudi-Arabien notwendig

Drei deutsche Unternehmen sind bei der saudi-arabischen Behörde SFDA akkreditiert.
Die saudi-arabische Behörde für Nahrungs-und Arzneimittel (Saudi Food and Drug Authority - SFDA) weist erneut darauf hin, dass nur von akkreditierten Unternehmen erstellte Halal-Zertifikate bei der Einfuhr in Saudi-Arabien anerkannt werden. Welche deutschen Halal-Zertifizierer akkreditiert sind, kann bei SFDA unter "List of recognized bodies" recheriert werden. Derzeit besitzen drei deutsche Unternehmen eine Akkreditierung.
Mit dem Rundschreiben Nr. 10130/C betont die Behörde, dass sie andere Halal-Zertifikate nicht akzeptiert. Folglich können solche Warensendungen in Saudi-Arabien nicht abgefertigt und eingeführt werden, da ihre Übereinstimmung mit den gültigen technischen Regulierungen nicht gewährleistet ist.
Bei Einfuhren von Fleisch und daraus hergestellten Waren muss ein Halal-Zertifikat vorgelegt werden. Die Prüfung und anschließende Zertifizierung soll die Einhaltung der islamischen Reinheits- und Speisegebote während des gesamten Produktionsprozesses nachweisen. Das arabische Wort „halal“ bedeutet „zulässig“ oder „erlaubt“. Beispielsweise dürfen Lebensmittel weder Alkohol noch Schweinefleisch noch Tierblut oder Erzeugnisse daraus enthalten.
Auch die Einfuhr anderer Lebensmittel mit Inhaltsstoffen tierischen Ursprungs, zum Beispiel Gelatine in Gummibärchen oder im Joghurt ist grundsätzlich nicht erlaubt, wenn kein Halal-Zertifikat vorgelegt wird. 
Quelle: Germany Trade & Invest

Südafrika: steuerrechtlicher Leitfaden aktualisiert

In dem kürzlich überarbeiteten Leitfaden der südafrikanischen Steuerbehörde finden Unternehmen Informationen zu verschiedensten steuerrechtlichen Themen.
Die südafrikanische Finanzbehörde (South African Revenue Service - SARS) hat am 1. November 2023 einen überarbeiteten Leitfaden zum südafrikanischen Steuerrecht veröffentlicht. Der Leitfaden hilft Steuerpflichtigen, sich über die geltenden steuerlichen Rechte und Pflichten über das Gesetz hinausgehend zu informieren und offene Fragen und Unklarheiten zu beantworten. Er befasst sich unter anderem mit folgenden Themen:
  • Körperschaftsteuer
  • Einkommensteuergesetz
  • Besteuerung von Nichtansässigen, die vorübergehend in Südafrika arbeiten
  • Besteuerung von ausländischen Künstlern und Sportlern
  • Quellensteuer auf Lizenzgebühren und Zinsen
  • Dividendensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Zölle und Verbrauchsteuern
  • Sanktionen bei Verstoß gegen die Steuergesetze
  • Möglichkeiten der Streitbeilegung
  • Devisenkontrolle
  • Vorschriften zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung.
Zum Thema: Leitfaden zum südafrikanischen Steuerrecht (Taxation in South Africa)
Quelle: Germany Trade & Invest

Afrika: Wasserstoff – Entwicklungschance für Afrika?

Potenzielle Produktionsländer für grünen Wasserstoff haben sich in der Africa Green Hydrogen Alliance zusammengeschlossen - mit Hoffnungen auf einen Wirtschaftsboom.
Saubere Energie als Grundlage für die heimische Wirtschaft und gefragtes Exportprodukt: Die Erwartungen an die Wasserstoffwirtschaft sind groß. Etliche Länder auf dem afrikanischen Kontinent verfügen über hervorragende Voraussetzungen, an dem erhofften Boom teilzunehmen. Starke Winde an den Küsten, hohe Einstrahlungswerte der Sonne im Landesinnern oder mächtige Reserven an Wasserkraft können die benötigte Energie zur Produktion von grünem Wasserstoff bieten. Die Nachfrage aus Europa und Asien wird in den kommenden Jahrzehnten im Zuge der Dekarbonisierung der Wirtschaft aller Voraussicht nach kontinuierlich wachsen. Bis die Früchte des neuen Wirtschaftszweiges geerntet werden können, sind aber noch einige Aufgaben zu erledigen.
Die größte Aufmerksamkeit erhalten derzeit sehr große Projekte zur Produktion von grünem Wasserstoff. Beispiele sind das Hyphen-Projekt im Süden Namibias mit einem Investitionsvolumen von 10 Milliarden US-Dollar (US$) oder die von dem marokkanischen Düngemittelkonzern OCP geplante Herstellung von Ammoniak auf Basis von grünem Wasserstoff. In dieses Projekt sollen rund 7 Milliarden US$ fließen. Südafrika will in einem "Hydrogen Valley" Unternehmen der Wasserstoff-Wertschöpfungskette ansiedeln und plant insbesondere an der Atlantikküste ebenfalls grünen Wasserstoff in großem Stil auf Basis erneuerbarer Energien herzustellen.
Die Technologie liefern oft ausländische Unternehmen. Um teure Parallelstrukturen zu vermeiden, haben sich zunächst sechs afrikanische Staaten im Mai 2022 entschlossen, im Rahmen der "Africa Green Hydrogen Alliance" zusammenzuarbeiten. Zu den Gründungsmitgliedern Ägypten, Kenia, Marokko, Mauretanien, Namibia und Südafrika kommen Ende 2023 Angola und Äthiopien hinzu. Synergien zwischen den Ländern ergeben sich potenziell zum Beispiel bei der Transportinfrastruktur oder bei der Verwendung von Wasserstoff in der lokalen Industrie.
Quelle: Germany Trade & Invest

Großbritannien: Brexit

Das neue Border Target Operating Model gilt ab Januar 2024 und wird phasenweise eingeführt. Änderungen betreffen tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte, darunter auch Lebensmittel, sowie Sicherheitsanmeldungen. Damit kommt der Brexit langsam an einen Punkt, an dem die meisten Änderungen, die durch den Austritt selbst erforderlich waren, umgesetzt sind. Einige Unklarheiten bleiben, zum Beispiel im Bereich Data Protection, Vergaberecht oder UKCA-Produktkennzeichnung. Mehr Informationen dazu sowie zu den wichtigsten „brexitbedingten“ Änderungen im Jahr 2024 gibt es am 5. Dezember in einem Webinar der GTAI

VAE: Beitritt zu BRICS öffnet den Emiraten eine neue Tür

Die Vereinigten Arabischen Emirate und weitere fünf Länder treten 2024 der Staatengemeinschaft BRICS bei. Die Emirate hoffen auf eine Stärkung ihrer geopolitischen Position.
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und fünf weitere Länder haben im August 2023 ihren Beitritt zum BRICS-Bündnis zum 1. Januar 2024 angekündigt. Das unterstreicht die sich wandelnde Machtstruktur in der internationalen Wirtschaft und Politik. Die BRICS-Staaten, eine Staatengemeinschaft von fünf Schwellenländern - Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika - haben sich als wichtige Plattform zur Formulierung gemeinsamer Interessen auf der globalen Bühne etabliert. Die Erweiterung um die VAE, Iran, Saudi-Arabien, Ägypten, Äthiopien und Argentinien zur "BRICS+" dürfte den Einfluss dieser Allianz erheblich erweitern. Das erhoffen sich zumindest die Mitgliedsstaaten.
Quelle: Germany Trade & Invest