Außenwirtschaft aktuell

Länder- und Marktinformationen Januar 2024

Marokko: Exporteure von Nahrungsmitteln müssen registriert werden

Unternehmen, die Nahrungsmittel nach Marokko exportieren, müssen sich seit dem 1. Januar 2024 bei der marokkanischen Behörde für Lebensmittelsicherheit registrieren lassen. Betroffen sind Exporteure folgender Produktkategorien:
  • Fleisch und Fleischerzeugnisse
  • Fischerei und Aquakultur
  • Milch und Milcherzeugnisse
  • Säfte und Nektar
  • Konserven mit pflanzlichen Produkten, die einer thermische Behandlung unterzogen werden, einschließlich Saucen und Würzen.
Die Registrierung bei ONSSA übernimmt der marokkanische Importeur. ONSSA hat hierfür eine Plattform vorbereitet. Ausländische Lebensmittelexporteure müssen zwei Dokumente für die Registrierung zur Verfügung stellen: Eine Konformitätserklärung und eine Bescheinigung der Konformitätserklärung durch die zuständige (Lebensmittelüberwachungs-) Behörde des Exportlandes. Ein Handbuch zur Registrierung sowie Vorlagen für die Erklärungen der Exporteure hat ONSSA in ihrer Mitteilung vom 19. Dezember 2023 veröffentlicht.
Quelle: GTAI

Ukraine: Testbetrieb des e-Residency-Programms startet

Dank des e-Residency-Programms können sich ausländische Kleinunternehmen in der Ukraine online registrieren, um Geschäfte zu tätigen und Steuern zu zahlen.
Das Ministerium für digitale Transformation verkündete am 26. Dezember 2023 den Start des Testbetriebs. Das Programm eröffnet ausländischen Kleinunternehmen aus der IT- und Kreativbranche den Zugang zur ukrainischen Wirtschaft, ohne dass sie persönlich vor Ort sein müssen. Darüber hinaus profitieren E-Residenten von der Möglichkeit der elektronischen automatisierten Steuerzahlung und von Steuervergünstigungen. 
Zudem soll das Programm den Banksektor stimulieren, indem digitale Produkte auf ausländische Märkte ausgeweitet werden. Dies soll zusätzliche Möglichkeiten für die Gewinnung von Investitionen schaffen und die Position der Ukraine als digitaler Staat stärken. 
Ein kleiner Wermutstropfen bleibt: Nach dem Testbetrieb wird das Programm zunächst nur für vier Länder verfügbar sein: Indien, Pakistan, Slowenien und Thailand. Deutschland ist vorerst nicht dabei. Die Liste der Länder soll jedoch sukzessive erweitert werden. 
Quelle: GTAI

Nordafrika – Unternehmen bauen ihre Aktivitäten im Lebensmittelsektor aus

Von Marokko bis Ägypten: Lebensmittelproduzenten kündigen diverse Projekte in Nordafrika an. Germany Trade & Invest fasst die Aktivitäten zusammen.
Getreide und Milch stehen im Fokus der nordafrikanischen Nahrungsmittelindustrie. Die Regierungen verfolgen eine Politik, welche die Eigenversorgung und die Lebensmittelsicherheit erhöhen soll. Internationale Geberinstitutionen unterstützen diese Entwicklung.
Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen wird bis zum Jahr 2028 einen Zuschuss in Höhe von 431 Millionen US-Dollar (US$) an Ägypten auszahlen. Das Geld soll in Projekte fließen, die die Nahrungsmittelsicherheit in dem nordafrikanischen Land verbessern. Es geht um Maßnahmen für eine resiliente, nachhaltige und an den Klimawandel angepasste Nahrungsmittelversorgung - konkret um neue Bewässerungsmethoden, Lagerstätten zum Aufbau strategischer Reserven von Getreide sowie Maßnahmen zum Küstenschutz. 
In eine ähnliche Stoßrichtung gehen die mutmaßlichen Pläne des ägyptischen Ministeriums für Versorgung, von denen der arabischsprachige Ableger des US-amerikanischen Finanznachrichtendienstleisters Bloomberg, Bloomberg Asharq, im September 2023 berichtete. Bloomberg zitiert einen Regierungsbeamten, der anonym bleiben möchte. Ihm zufolge soll ab der kommenden Saison die Anbaufläche für Weizen um 25 Prozent auf insgesamt circa 16.806 Quadratkilometer vergrößert werden.
Edita Food Industries hat sich laut einer Börsenmitteilung von Mitte September 2023 einen Kredit bei der National Bank of Kuwait genommen. Mit dem Betrag in Höhe von umgerechnet 6,6 Millionen US$ finanziert der ägyptische Hersteller verpackter Süßwaren die Akquise von Fancy Food, einem Produzenten gefrorener Backwaren. Einen weiteren Kredit über 45 Millionen US$ erhält Edita von der International Finance Corporation, berichtet das Unternehmen auf seiner Webseite. Davon fließen 35 Millionen US$ in Ausbauinvestitionen, mit dem restlichen Betrag werden alte Schulden refinanziert werden. 
Quelle: GTAI

EU: CBAM - EU-Kommission veröffentlicht Standardwerte

Unternehmen können die Standartwerte während der Übergangsphase nutzen, um ihre Berichtspflichten zu erfüllen.  
Die Europäische Kommission hat am 22. Dezember 2023 die Standardwerte für die CBAM-Übergangsphase veröffentlicht. Die Standardwerte sind nach Produktgruppen sortiert. Sie beziehen sich auf den KN-Code der Ware und geben Aufschluss über die direkten und indirekten sowie die gesamten Treibhausgasemissionen. Sie stellen einen weltweiten Durchschnitt dar, gewichtet nach Produktionsmengen. 
Unternehmen sollten nur dann auf Standardwerte zurückgreifen, wenn sie keine tatsächlichen Emissionen melden können. Die EU-Kommission kündigte außerdem an, die Standardwerte regelmäßig zu überarbeiten. Dabei berücksichtigt sie die gesammelten Daten im ersten Berichtszeitraum sowie Rückmeldungen von Wirtschaftsbeteiligten.  
Die Nutzung der Standardwerte ist zeitlich begrenzt.
Unternehmen können die Standardwerte während der Übergangsphase für die ersten drei Berichte nutzen: 
  • Q3/2023: Frist am 31. Januar 2024
  • Q1/2024: Frist am 30. April 2024
  • Q2/2024: Frist am 31. Juli 2024
Auch danach können berichtspflichtige Unternehmen in bestimmten Fällen auf die Standardwerte zurückgreifen. Bis Ende 2025 können Anmelder für komplexe Güter und mit einer Grenze von 20 Prozent der Emissionen Schätzwerte nutzen. Die Standartwerte können hierfür verwendet werden. 
Für die Umsetzungsphase ab 1. Januar 2026 wird es neue Standardwerte geben. Dann legt die EU-Kommission Werte für jedes Exportland einzeln fest. Die Veröffentlichung ist in 2025 geplant. 
Quelle: GTAI

Norwegen: Versand in Privatpersonen

Ausländische Unternehmen, die Waren mit einem Wert von weniger als 3.000 NOK an norwegische Verbraucher verkaufen, müssen Mehrwertsteuer erheben und an Norwegen abführen. Hierfür müssen Sie eine Registrierung im VOEC-Register vornehmen. Das VOEC-System ist ein vereinfachtes System für die Registrierung und Meldung der Mehrwertsteuer für ausländische Unternehmen.
Ab dem 1. Januar 2024 ist die VOEC-Nummer des Unternehmens digital an denjenigen weiterzugeben, der für den Transport der Waren verantwortlich ist. Der Spediteur ist dann verpflichtet, dem norwegischen Zoll die VOEC-Nummer digital mitzuteilen. Darüber hinaus müssen relevante Informationen über den Inhalt der Sendung angeben werden, einschließlich ihres Wertes, einer Beschreibung und der Menge der Ware