Digitaler „IHK-Leitfaden“ 10.5.2023

EU-Einheitspatent

Die Europäische Union setzt einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einem einheitlichen EU-Patentsystem. Ab dem 1. Juni 2023 wird das neue Europäische Einheitspatent (EP) in Kraft treten, das Unternehmen die Möglichkeit bietet, durch einen einzigen Antrag beim Europäischen Patentamt (EPA) einen einheitlichen Patentschutz in großen Teilen der EU zu erlangen. Der Schutz kann in einem einzigen Verfahren durchgesetzt werden, indem das neu errichtete Einheitliche Patentgericht (UPC) zuständig ist.
Peter Schmidt, Bereichsleiter Innovation | Digitalisierung bei der IHK Ostwürttemberg
"Das Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht sind Meilensteine auf dem Weg zu einem einheitlichen EU-Patentsystem, das den Schutz des geistigen Eigentums in Europa vereinfacht und stärkt. Unternehmen werden von einem einfacheren und effizienteren Verfahren profitieren, das gleichzeitig den Schutz in allen beteiligten Staaten sicherstellt."
Das Einheitspatent ist eine zusätzliche Option für den Patentschutz in Europa, neben den beiden bisherigen Optionen, der nationalen Anmeldung und dem Europäischen Patent. Derzeit beteiligen sich noch nicht alle EU-Länder am Einheitspatent. Zunächst sind lediglich die 17 EU-Staaten dabei, die das einheitliche Patentübereinkommen (EPÜ) unterzeichnet haben.
Die beiden EU-Verordnungen Nr. 1257/2012 und Nr. 1260/2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Patentschutzes werden ab dem 1. Juni 2023 gelten. Die EU hofft, dass das Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht ein starkes Signal an die Welt senden werden, dass die EU ein wichtiger Akteur im Bereich des geistigen Eigentums und der Innovation ist.
Der jetzt von den baden-württembergischen IHKs unter Federführung der IHK Karlsruhe gemeinsam mit dem Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg (PMZ) herausgegebene digitale Leitfaden fasst zusammen, worauf Unternehmen beim EU-Einheitspatent achten sollten, in welchen Ländern es bereits gilt und welche Unterschiede zum bisherigen Europäischen Patent bestehen. Weiter wird erklärt, wofür das neue einheitliche Patentgericht verantwortlich ist, was es mit der sogenannten Opt-Out-Regel auf sich hat und welche Vor- und Nachteile sich für Unternehmen etwa bei Patentstreitigkeiten daraus ergeben.

 Link zum digitalen Leitfaden: Das Europäische Einheitspatent

Weitere Informationen zu gewerblichen Schutzrechten erhalten Interessierte bei Peter Schmidt, schmidt@ostwuerttemberg.ihk, Tel. 07321 324-126.