(gültig seit 1. Januar 2025 und wirksam seit 8. Februar 2025)

Hinweis auf neue Gebührenordnung der IHK Ostwürttemberg

Die IHK-Vollversammlung hat in ihrer Sitzung am 3. Dezember 2024 einer Anpassung des Gebührentarifs zugestimmt. Alle zwei Jahre kalkuliert die IHK Ostwürttemberg ihre Gebühren kostendeckend neu. Bei der jüngsten Anpassung wurde der Gebührentarif der IHK Ostwürttemberg zudem um einige Positionen bereinigt.
Grundsätzlich müssen die erhobenen Gebühren dem Aufwand der IHK Ostwürttemberg entsprechen. Lediglich im Bereich der Ausbildungsgebühren (Gebührentatbestand 1.1.1.) wurde von der Vollversammlung weiterhin ein von der Vollkostendeckung abweichender Sonderdeckungsgrad von 30 Prozent beschlossen. Dies entlastet die Unternehmen, welche selbst in einem der zahlreichen IHK-Berufe ausbilden.
Die aktuelle Gebührenordnung ist auf der Homepage www.ihk.de/ostwuerttemberg auf Seitennummer 3297082 hinterlegt.