Energieaudit

BAFA: neue Arbeitshilfen zur Energieauditierung

Überarbeitung bestehender Audit-Arbeitshilfen

Berlin, Eschborn, Pforzheim, 11.03.2019. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das bisherige Merkblatt und den Leitfaden, die beiden offiziell veröffentlichten Dokumente zum Vorgehen beim Energieaudit, aktualisiert und erneut herausgegeben. Diese beiden sollen die Durchführungs- und Dokumentationsarbeit erleichtern.

Der neue Energieaudit-Leitfaden

Der neue Leitfaden soll als Hilfestellung zur korrekten Durchführung und Dokumentation von Energieauditberichten nach den Vorgaben der DIN EN 16247-1 dienen. Dieser beruht auf den bisherigen Erfahrungen bei der Auswertung von Energieauditberichten der ersten verpflichtenden Durchführungsrunde. Der Leitfaden beinhaltet schwerpunktmäßig Hinweise und Beispiele
  • zur Abgrenzung des Betrachtungsraums und der Analyse des Energieverbrauchs,
  • zur Ermittlung und Darstellung von Energieeinsparmaßnahmen,
    inklusive  Wirtschaftlichkeitsberechnung und Maßnahmenplan sowie
  • Hinweise zur Anwendung des Multi-Site-Verfahrens bei Erst- und Wiederholungsaudits.

Das aktualisierte Energieaudit-Merkblatt

Das neue Merkblatt für Energieaudits wurde nach § 8 EDL-G überarbeitet und ist insbesondere und unabhängig vom derzeit laufenden Vorhaben zur Novelle des Energiedienstleitungsgesetzes (EDL-G) bei der aktuellen Energieaudit-Arbeit zu berücksichtigen.

Wichtiger Hinweis

Mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sind noch einmal Anpassungen zu erwarten.

Regionale Ansprechpartner

Fragen zum verpflichtenden Energieaudit beantwortet Ihnen gerne Ihr regionaler Ansprechpartner bei der IHK Nordschwarzwald und Ihr KEFF-Effizienzmoderator Andreas Fibich, Tel. 07231 / 2018 – 108, fibich@pforzheim.ihk.de
Quelle: DIHK