MID-Programme des Landes NRW werden auf Losverfahren umgestellt

Das Antragsverfahren für die MID-Teilprogramme MID-Gutschein (“Analyse”, “Digitalisierung” und “Innovation”) sowie MID-Digitale Sicherheit wird vom Windhund- auf ein Losverfahren umgestellt.
Kleine und mittelständische Unternehmen können sich voraussichtlich ab Mitte März fortlaufend für die Teilnahme am Losverfahren registrieren. In regelmäßigen Abständen wird ein festgelegtes Kontingent an registrierten KMU ausgelost, die einen konkreten Förderantrag stellen können. Die erste Ziehung im Losverfahren wird für Anfang April angestrebt.
Aufgrund der Umstellung auf das Losverfahren hat es für die Teilprogramme MID-Gutscheine und MID-Digitale Sicherheit keine Öffnung des Windhundverfahrens zum 1. März 2024 gegeben.
Anträge für das Teilprogramm MID-Assistent/in können weiterhin eingereicht werden.
(Quelle Mittelstand innovativ & digital)