DIHK-Position: Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts

Die DIHK erkennt in ihrer Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 173 KB) die Notwendigkeit einer Modernisierung der Haftungsvorschriften für Produkte im digitalen Zeitalter an. Der Referententwurf zur Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 geht aus Sicht der DIHK einerseits materiellrechtlich über die unionsrechtlichen Vorgaben hinaus, indem er den Anwendungsbereich ausweitet. Andererseits bleibe er in prozessrechtlicher Hinsicht hinter den europarechtlich vorgesehenen Möglichkeiten zurück und benachteilige so deutsche Unternehmen.
Der Gesetzentwurf lasse für das deutsche Recht zugeschnittene prozessuale „Safeguards“ vermissen, die die Geschäftsgeheimnisse und damit die Innovationsfähigkeit deutscher Unternehmen schützen könnten. Dies könne zu einer Verteuerung der erfassten Produkte und im Ergebnis zu einer Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland innerhalb der EU führen.
Die Änderungen der Beweislast, die in der weiten Form der Umsetzung nicht durch die Richtlinie zwingend vorgegeben sind, würden zu einem unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand führen.
Die DIHK regt daher an, den Entwurf nochmals einem Praxischeck durch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung zu unterziehen, da er deren Zielen widerspricht.
(Quelle DIHK)