Neue ZIM-Richtlinie: Antragstellung in Kürze möglich
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist eines der größten bundesdeutschen Programme zur Förderung des innovativen Mittelstands. Seit 1. Januar 2025 gilt eine neue Förderrichtlinie. Das Programm ist an zahlreichen Stellen verbessert worden. So wurden die Obergrenzen der zuwendungsfähigen Kosten in allen Programmteilen erhöht. Junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten künftig bessere Fördermöglichkeiten. Der Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen wird umfassender unterstützt.
Förderfähig sind wie bisher Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten und maximal 50 Millionen Euro Umsatz oder bis zu 43 Mio. Euro Bilanzsumme sowie Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten, insofern diese mit einem KMU kooperieren. Die neue Förderrichtlinie bleibt auch weiterhin themen- und branchenoffen.
ZIM-Einzelprojekte
Gefördert werden einzelbetriebliche FuE-Projekte in Unternehmen zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen.
Obergrenze der zuwendungsfähigen Kosten: 690.000 Euro
ZIM-Kooperationsprojekte
Gefördert werden nationale und internationale FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen.
- Kooperationsprojekte von Unternehmen miteinander: Obergrenze der zuwendungsfähigen Kosten je Teilprojekt 560.000 Euro
- Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen: Obergrenze der zuwendungsfähigen Kosten je Teilprojekt 280.000 Euro
Die Zuwendungshöhe für ein Kooperationsprojekt darf insgesamt maximal 3.000.000 Euro betragen.
Vorbereitend können Prüfungen zur Realisierbarkeit und zum Erfolgspotenzial eines FuE-Projekts im Rahmen von Durchführbarkeitsstudien gefördert werden. Die Förderquote für Durchführbarkeitsstudien beträgt je nach Unternehmensgröße zwischen 50 Prozent und 70 Prozent von maximal 125.000 Euro Kosten pro Unternehmen.
Markteinführung
Unternehmen, deren FuE-Projekte im ZIM bewilligt werden, können zusätzlich Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der Markteinführung ihrer Projektergebnisse beantragen. Dazu zählen
- Innovationsberatungsdienste:
Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte, Anwendung von Normen und Vorschriften; Beratung, Unterstützung und Schulung hinsichtlich der Einführung oder Nutzung innovativer bzw. digitaler Technologien und Lösungen - Innovationsunterstützende Dienste:
Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Cloud- und Datenspeicherdiensten, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Erprobungen, Versuchen, Tests und Zertifizierungen oder anderer damit verbundener Dienste, zum Zweck der Entwicklung effizienterer oder technologisch anspruchsvollerer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen - Messeauftritte, Beratung zu Service- und Produktdesign sowie (digitaler) Vermarktung
Die Förderung beträgt 50 Prozent von höchstens 100.000 Euro der zuwendungsfähigen Kosten.
ZIM-Innovationsnetzwerke
Gefördert werden Managementleistungen zur Entwicklung innovativer Netzwerke, denen mindestens sechs mittelständische Unternehmen angehören, sowie aus dem Netzwerk hervorgehende FuE-Projekte.
Bei den nationalen ZIM-Innovationsnetzwerken beträgt die maximale Zuwendung für das Netzwerkmanagement 490.000 Euro, wobei auf die Phase 1 nicht mehr als 210.000 Euro entfallen dürfen.
Bei den internationalen ZIM-Innovationsnetzwerken beträgt die maximal mögliche Zuwendung 600.000 Euro, wobei diese für die Phase 1 auf maximal 260.000 Euro begrenzt ist. Bei außereuropäischen internationalen ZIM-Innovationsnetzwerken können zusätzlich 10.000 Euro jeweils in Phase 1 und in Phase 2 bewilligt werden.
Antragstellung
Die neuen ZIM-Antragsformulare werden aller Voraussicht nach noch im Januar zur Verfügung stehen. Erst mit Veröffentlichung der neuen Formulare können Anträge gestellt werden.
(www.zim.de)