European Innovation Act: DIHK bezieht Stellung
Innovative Unternehmen spielen eine zentrale Rolle für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Ihr Wachstum wird durch verschiedene Hindernisse ausgebremst, etwa durch übermäßige Bürokratie sowie Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln, Talenten, Infrastrukturen und zum Markt. Mit dem European Innovation Act will die EU-Kommission ein innovationsfreundlicheres Umfeld schaffen. Die DIHK hat sich mit einer Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 157 KB) an der Konsultation beteiligt.
Aus Sicht der DIHK sollten folgende Prioritäten bei der Ausgestaltung des European Innovation Acts Beachtung finden, um den innovationspolitischen Belangen der Unternehmen in der Fortentwicklung und geplanten Vereinfachung europäischer Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen:
- Innovationsbedingte Vereinfachungen und Erleichterungen sollten allen interessierten Unternehmen offenstehen. Sämtliche Maßnahmen des Innovation Acts, die spezifische Innovationshürden bei sog. Start-ups und Scale-ups adressieren, sollten verhältnismäßig und nicht zum Nachteil anderer Unternehmensgruppen gestaltet werden.
- Von einer EU-weiten Definition für „innovative Unternehmen“ raten wir ab, da diese praxisfern, bürokratieaufbauend und potenziell ausgrenzend wirken würde.
- Unternehmen brauchen deutlich leichteren Zugang zu großvolumiger Wachstumsfinanzierung – mit weniger Bürokratie, funktionierenden Kapitalmärkten und praxisnaher IPR-Nutzung, damit Europa im globalen Wettbewerb mithalten kann.
- Ein innovationsfreundliches öffentliches Beschaffungswesen kann insbesondere für innovative Start-ups ein bedeutsamer Hebel sein, um schneller Marktzugang, Referenzen und Wachstumschancen zu erhalten.
- Vereinfachungen beim Zugang zu Forschungs- und Technologieinfrastrukturen sowie öffentlich finanzierter Forschung könnten einigen Unternehmen helfen, Innovationen schneller in marktfähiges Wachstum zu überführen.
(Quelle DIHK)
