Leitlinien zur KI-Verordnung in deutscher Sprache veröffentlicht

Die EU-Kommission hat zum besseren Verständnis der KI-Verordnung Leitlinien zur Definition von KI-Systemen, zu den Verpflichtungen für allgemeine KI-Modellen sowie zu verbotenen Praktiken veröffentlicht. Die BNetzA informiert in einem Hinweispapier über die Kompetenzanforderungen von Anbietern und Betreibern von allgemeinen KI-Systemen.

Definition von KI-Systemen

Durch die Veröffentlichung von Leitlinien zur Definition von KI-Systemen möchte die Kommission Anbieter und andere relevante Personen dabei unterstützen, festzustellen, ob ein Softwaresystem ein KI-System darstellt, um die wirksame Anwendung der Vorschriften zu erleichtern. 

Allgemeine KI-Modelle

Die EU-Kommission hat “Leitlinien zum Umfang der Verpflichtungen für allgemeine KI-Modelle gemäß der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)” veröffentlicht, die vier zentrale Themen behandeln
  • allgemeine KI-Modelle
  • Anbieter, die allgemeine KI-Modelle auf den Markt bringen
  • Ausnahmen von bestimmten Verpflichtungen für Anbieter allgemeiner KI-Modelle, die als Open Source veröffentlicht werden
  • Einhaltung der Verpflichtungen für Anbieter allgemeiner KI-Modelle.

Verbotene Praktiken

Die "Leitlinien zu verbotenen Praktiken der künstlichen Intelligenz" geben einen Überblick über KI-Praktiken, die aufgrund ihrer potenziellen Risiken für die europäischen Werte und Grundrechte als inakzeptabel gelten. Sie enthalten rechtliche Erläuterungen und praktische Beispiele, um den Stakeholdern zu helfen, die Anforderungen des KI-Gesetzes zu verstehen und einzuhalten.

KI-Kompetenzen

Nach der europäischen KI-Verordnung (Artikel 4 Verordnung (EU) 2024/1689, nachfolgend KI-VO), müssen die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen seit Anfang Februar 2025 “nach besten Kräften” sicherstellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Dabei sind technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung sowie der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen. Die Verordnung legt nicht fest, wie die KI-Kompetenz konkret aufzubauen ist.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat dazu das Hinweispapier KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung mit rechtlich nicht verbindlichen Empfehlungen veröffentlicht.
Die Leitlinien und das Hinweispapier sind nicht verbindlich. Sie sind so konzipiert, dass sie sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln und bei Bedarf aktualisiert werden, insbesondere im Hinblick auf praktische Erfahrungen, neue Fragen und Anwendungsfälle, die sich ergeben. 
(Quelle EU-Kommission, BNetzA)