"Investitionsbooster" der Bundesregierung: Forschungszulage soll erhöht werden

Der Bundestag hat Ende Juni 2025 das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen. Darin enthalten ist auch eine Änderung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG), mit der Innovationen angereizt werden sollen. Die Regelung soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Die Bemessungsgrundlage für nach dem 31. Dezember 2025 entstandene förderfähige Aufwendungen soll auf 12 statt wie bisher maximal 10 Millionen Euro angehoben werden.
Zu den förderfähigen Aufwendungen soll für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 begonnen worden sind, auch ein pauschalisierter Betrag für zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten zählen: Gemein- und Betriebskosten, die im Rahmen eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens entstanden sind, sollen demnach pauschal mit 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen nach § 3 Absätze 1, 2, 3, 3a und 4 FZulG berücksichtigt werden können.
Die Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage in Kombination mit der Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen soll die Attraktivität der steuerlichen Forschungsförderung sowohl für kleine und mittlere Unternehmen als auch insbesondere für größere Unternehmen steigern.
(Quelle BMF)