Förderprogramm MID - Digitale Sicherheit
Mit dem Förderbaustein MID-Digitale Sicherheit will das Land Nordrhein-Westfalen die IT-Sicherheit in kleinen und mittelständischen Unternehmen vorantreiben. Dazu gibt es Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro zu externen Analyseleistungen sowie zu Schulungen und Cybersicherheits-Software sowie -Hardware. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Losverfahren für das in regelmäßigen ein Kontingent festgelegt wird.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in NRW mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. Euro Umsatz oder bis zu 43 Mio. Euro Bilanzsumme.
Was wird gefördert?
Beim Programmbaustein MID Digitale Sicherheit stehen folgende Schwerpunkte im Fokus der Förderung, die beliebig miteinander kombiniert werden können:
Schwerpunkt A: Analyse des Ist-Zustandes in der Organisation
- Analyse der IT-Systeme und bestehender Schutzmaßnahmen, Schwachstellenanalyse
- herstellerneutrale Cyber-Sicherheitsberatung
- Penetrationstests
- Behebung erkannter Schwachstellen und Sicherheitslücken
- Erstellung eines Notfallplans, Übungen etc.
Im Rahmen des Schwerpunktes sind ausschließlich IT-Dienstleistungen durch ein externes auftragnehmendes Unternehmen förderfähig. Der alleinige Abschluss von Wartungsverträgen zur Pflege der Systemlandschaft und deren Komponenten ist von der Förderung ausgeschlossen.
Schwerpunkt B: Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen
- Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden
- Festlegung von Zuständigkeiten
- Fortbildung von Mitarbeitenden zur/zum IT-Sicherheitsbeauftragen
Schwerpunkt C: Software und Hardware für den IT-Basisschutz
- schlüsselfertige Firewall als eigenständiges Produkt (Soft- und Hardware)
- Patch-Management-Software
- Erwerb von Anti-Viren- und Anti-Ransom-Software
- Back-Up-Software (keine Hardware-Förderung!)
- Installation, Erwerb von Lizenzen sowie die Wartung für max. 12 Monate
Wie wird gefördert?
Gefördert werden projektbezogene Ausgaben für Fremdleistungen. Der Fördersatz beträgt einheitlich 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis zu einer maximalen Zuwendung in Höhe von 15 000 Euro. Die Bagatellgrenze für eine Zuwendung beträgt 4 000 Euro.
Als Bemessungsgrundlage für den Zuschuss werden die für die Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Ausgaben im zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Angebot des Kooperationspartners zugrunde gelegt. Es steht in regelmäßigem Abstand ein bestimmtes Förderkontingent zur Verfügung, das monatlich im Losverfahren ermittelt wird. Die genauen Termine werden im Förderportal MID-Digitale Sicherheit veröffentlicht.
Nicht ausgewählte Unternehmen können im Folgemonat erneut am Losverfahren teilnehmen. Wichtig: Die erneute Teilnahme muss aktiv im Förderportal MID-Digitale Sicherheit bestätigt werden, eine neue Registrierung oder Dateneingabe ist nicht notwendig.
Die Antragstellung im zweiten Schritt erfolgt ausschließlich online und nur durch die Unternehmen vor Beginn der Maßnahme (eine rechtsverbindliche Bestellung bzw. ein Auftrag gilt als Maßnahmenbeginn). Nach Erhalt der Förderzusage (Zuwendungsbescheid) kann die Maßnahme gestartet werden.
Die Umsetzung kann – frei wählbar – innerhalb von 3, 6, 9 oder 12 Monaten erfolgen. Der Durchführungszeitraum muss bei der Beantragung festgelegt werden und dient der Berechnung aller weiteren Fristen. Ausgaben für die Lizenz- und Schulungsverträge können in Vorkasse für maximal 36 Monate geleistet werden und entsprechend mit dem Projektabschluss eingereicht werden.
Der Zuschuss wird erst nach Einreichung des Projektabschlusses ausgezahlt. Eigenleistungen und Personalkosten des Unternehmens können nicht erstattet werden.
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Wer darf beraten?
Beauftragte Dienstleister müssen nicht speziell zertifiziert sein. Werden Mitarbeitende zu IT-Sicherheitsbeauftragten fortgebildet, muss es sich allerdings um Lehrgänge mit abschließender Prüfung und Zertifizierung (IHK, TÜV oder DEKRA) handeln.
Weitere Informationen
Grundlage der Förderung:
- Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) zur Durchführung des Förderprogramms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ zum Teilprogramm MID-Digitale SicherheitRichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) zur Durchführung des Förderprogramms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ zum Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit (Link öffnet sich in einem neuen
Weitere Informationen zum Programm:
- (Link öffnet sich in einem neuen FensterFAQs
- Landeszuschüsse für Investitionen in Ihre unternehmerische Zukunft
Hinweis: Vor der Antragstellung sollten Sie die Förderberatung der NRW.BANK kontaktieren.
