Förderprogramm MID - Digitale Sicherheit

Mit dem Förderbaustein MID-Digitale Sicherheit will das Land Nordrhein-Westfalen die IT-Sicherheit in kleinen und mittelständischen Unternehmen vorantreiben. Dazu gibt es Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro zu externen Analyseleistungen sowie zu Schulungen und Cybersicherheits-Software sowie -Hardware. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Losverfahren für das in regelmäßigen ein Kontingent festgelegt wird.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in NRW mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. Euro Umsatz oder bis zu 43 Mio. Euro Bilanzsumme.

Was wird gefördert?

Beim Programmbaustein MID Digitale Sicherheit stehen folgende Schwerpunkte im Fokus der Förderung, die beliebig miteinander kombiniert werden können:
Schwerpunkt A: Analyse des Ist-Zustandes in der Organisation
  • Analyse der IT-Systeme und bestehender Schutzmaßnahmen, Schwachstellenanalyse
  • herstellerneutrale Cyber-Sicherheitsberatung
  • Penetrationstests
  • Behebung erkannter Schwachstellen und Sicherheitslücken
  • Erstellung eines Notfallplans, Übungen etc.
Schwerpunkt B: Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden
  • Festlegung von Zuständigkeiten
  • Fortbildung von Mitarbeitenden zur/zum IT-Sicherheitsbeauftragen
Schwerpunkt C: Software und Hardware für den IT-Basisschutz
  • schlüsselfertige Firewall als eigenständiges Produkt (Soft- und Hardware)
  • Patch-Management-Software
  • Erwerb von Anti-Viren- und Anti-Ransom-Software
  • Back-Up-Software (keine Hardware-Förderung!)
  • Installation, Erwerb von Lizenzen sowie die Wartung für max. 12 Monate

Wie wird gefördert?

Die Ausgaben für förderfähige Maßnahmen werden zu 70 Prozent für kleine Unternehmen und zu 50 Prozent für mittlere Unternehmen erstattet. Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro, die Mindestfördersumme muss 4.000 Euro betragen. Es steht in regelmäßigem Abstand ein bestimmtes Förderkontingent zur Verfügung, das im Losverfahren vergeben wird.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online und nur durch die Unternehmen vor Beginn der Maßnahme (eine rechtsverbindliche Bestellung bzw. ein Auftrag gilt als Maßnahmenbeginn). Nach Erhalt der Förderzusage (Zuwendungsbescheid) kann die Maßnahme gestartet werden. Die Umsetzung kann – frei wählbar – innerhalb von 3, 6, 9 oder 12 Monaten erfolgen. Der Zuschuss wird erst nach Einreichung des Projektabschlusses ausgezahlt. Eigenleistungen und Personalkosten des Unternehmens können nicht erstattet werden.

Wer darf beraten?

Beauftragte Dienstleister müssen nicht speziell zertifiziert sein. Bei Schulungen zum IT-Sicherheitsbeauftragten muss es sich um Lehrgänge mit abschließender Prüfung und Zertifizierung (IHK, TÜV oder DEKRA) handeln.
(Quelle MWIKE NRW)