DIHK-Stellungnahme zum "Digital-Omnibus"

Die DIHK begrüßt das geplante Vereinfachungspaket der EU-Kommission im Digitalbereich, den “Digital-Omnibus”, ausdrücklich. In einer Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 259 KB) geht die DIHK insbesondere auf Vereinfachungs- und Anpassungsbedarfe bei Themen wie KI, Daten, Cybersicherheit ein. Die DIHK schlägt zentraler Maßnahmen vor, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Digitalwirtschaft zu stärken.
In der vergangenen Legislaturperiode wurde eine Reihe von Digitalregulierungen durch die EU verabschiedet – von digitalen Märkten über KI bis hin zu Daten. Während dies in einigen wenigen Fällen für die lang angemahnte Rechtssicherheit gesorgt hat, ist durch die Vielzahl an neuen, oft nicht miteinander abgestimmten Regeln auch ein erhebliches Maß an neuer Rechtsunsicherheit entstanden. Ein Großteil der Unternehmen, insbesondere KMU, sieht sich einer Flut an komplexen Regeln gegenübergestellt: Während Bürokratie und Pflichten stetig ansteigen, droht die Innovationsfähigkeit nachzulassen.
In diesem Kontext bewertet die deutsche gewerbliche Wirtschaft die Initiative der EU, mit dem „Digital-Omnibus“ ein Vereinfachungspaket auf den Weg zu bringen, grundsätzlich ausgesprochen positiv. Damit alle Unternehmen davon profitieren, müssen zwei Punkte im Vordergrund stehen:

Vereinfachung

Die Unternehmen benötigen dringend ein kohärentes Regelwerk sowie verlässliche Rahmenbedingungen. Die Vielzahl von Digitalregulierungen muss praxistauglich zusammengeführt werden und in sich konsistent sowie untereinander kohärent ausgestaltet sein. Nur durch eine solche abgestimmte und widerspruchsfreie Regulierung kann gewährleistet werden, dass sowohl rechtliche Klarheit als auch praktikable Umsetzungsmöglichkeiten für Unternehmen und Institutionen geschaffen werden.
Auch bedarf es klarer Strukturen und Zuständigkeiten im Bereich der Marktüberwachung, um Doppelzuständigkeiten und Überregulierung zu verhindern bzw. einzudämmen. Kontrolle und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben scheinen derart im Vordergrund zu stehen, dass die digitale Wirtschaft mehr als Gefahr, anstatt als Chance wahrgenommen wird.
Die Vorhaben müssen schnell umgesetzt werden, denn die technologische Entwicklung wartet nicht auf eine Regulierungsbehörde. Sonst besteht die Gefahr, dass Vorschriften schon bei der Verabschiedung nicht mehr zeit- bzw. sachgemäß sind.

Innovationsförderung

Die Unternehmen in der digitalen Wirtschaft brauchen mehr Freiräume. Vor allem Marktüberwachungsbehörden sollten gehalten sein, Ermessensspielräume mit dem Ziel der Innovationsförderung so weit wie möglich zu nutzen. Die für Unternehmen zentralen Anlaufstellen müssen für effektive sowie praxistaugliche Strukturen und Angebote sorgen.
(Quelle DIHK)