WIPANO fördert Patentanmeldung und Normungsarbeit von KMU

Das Technologieförderprogramm "WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) enthält neben der bisherigen Patentförderung neue Förderelemente speziell für die Teilnahme von mittelständischen Unternehmen in der Normenentwicklung.
Am 17. Januar 2020 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die Richtlinie zum Förderprogramm Wipano veröffentlicht. Die Förderperiode läuft bis Ende 2023. Die Antragstellung ist bis zum 30. Juni 2023 fortlaufend möglich.

Gegenstand der Förderung

Wipano unterstützt Hochschulen, Forschungseinrichtungen und KMU bis 249 Mitarbeitern, ihre FuE-Ergebnisse zu sichern und zu vermarkten. Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung bis zur Verwertung der Idee. Schutzrechte im Sinne dieser Richtlinie sind Patente und Gebrauchsmuster. Es werden zudem Projekte gefördert, die neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards überführen und damit direkt und mit großer Verbreitung der Wirtschaft zur Verfügung stehen.

Programmbaustein „Unternehmen – Patentierung“

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 249 Mitarbeitern (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe und zwar sowohl als Einzelantragsteller als auch im Verbund. Die Antragsteller dürfen in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben sowie keine weitere Förderung erhalten.  Eine Förderung der einzelnen Leistungspakete ist nur möglich, wenn die Leistungen von qualifizierten externen Dienstleister bzw. Patentanwalt durchgeführt werden.
Die Förderung wird in Leistungspakete unterteilt und als Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt:
Leistungspakete
Maximale Zuwendung
LP 1: Beratung und Detailprüfungen zum Neuheitsgrad
800 Euro
LP 2: Detailprüfungen zur wirtschaftlichen Verwertbarkeit
800 Euro
LP 3: (Strategie-)Beratung und Unterstützung bei der Schutzrechtsanmeldung
1.000 Euro
LP 4: Schutzrechtsanmeldung – Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwalt (Förderung maximal zehn Jahre nach Schutzrechtsanmeldung)
10.000 Euro
LP 5: Aktivitäten zur Verwertung
4.000 Euro
Die Projektlaufzeit umfasst maximal 24 Monate.

Programmbaustein "Normen und Standardisierung"

Mit dem neuen Förderschwerpunkt „Unternehmen - Normung“ sollen KMU und Freiberufler für die Mitarbeit in nationalen oder internationalen Normungs- und Standardisierungsausschüssen gewonnen werden. Dafür erhalten sie zukünftig bis zu 40.000 Euro, wobei der Förderzeitraum 36 Monate nicht überschreiten darf. Zusätzliche Voraussetzung: Das Unternehmen hat innerhalb der letzten drei Jahre nicht an Normungs- oder Standardisierungsgremien anerkannter technischer Regelsetzer teilgenommen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 100 Millionen Euro sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Letztere jedoch nur im Verbund mit Unternehmen.
Der Zuschuss wird in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Leistungspaket
Maximale Zuwendung
LP 1: Beratung und aktive Teilnahme in Normengremien
20.000 Euro
LP 2: Normenrecherchen und Normenmanagement
10.000 Euro
LP 3: Prüfung und Erstellung einer DIN SPEC (PAS) und/oder VDE-Anwendungsregel
10.000 Euro
Bei Kooperationsprojekten ist die Zuwendungshöhe je Verbundpartner eines Projekts auf 200 000 Euro beschränkt. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel 24 Monate.
(Quelle BMWi)