Presssemitteilung vom 12. Juli 2022

Verkaufsoffene Sonntage rechtssicher gestalten

IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz fordern neue Regelung für Innenstädte
Vor der Beratung zu den verkaufsoffenen Sonntagen im Wirtschaftsausschuss des Landtages am 13. Juli 2022 fordern die Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz eine Überarbeitung der Regelung: Händler sollten die Möglichkeit haben, an bis zu vier Sonntagen im Jahr unbürokratisch und rechtssicher zu öffnen. Nach dem rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetz sind bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Gemeinde und Jahr zulässig. In der Praxis jedoch haben Kommunen mit großer Rechtsunsicherheit zu kämpfen, so dass verkaufsoffene Sonntage immer wieder kurzfristig abgesagt werden müssen, stellt die Arbeitsgemeinschaft der vier rheinland-pfälzischen IHKs fest.
„Verkaufsoffene Sonntage sind für den stationären Einzelhandel ein wichtiges Instrument, um die Kundenbindung zu optimieren und die eigene Reichweite zu erhöhen; das gilt besonders vor dem Hintergrund steigender Marktanteile im Onlinehandel“,
sagt Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz.
„Durch die zunehmend restriktive Rechtsprechung, verbunden mit wachsendem bürokratischem Aufwand, können verkaufsoffene Sonntage in Rheinland-Pfalz nur schwer regelkonform festgesetzt werden.“
Gleichzeitig gelte beispielsweise für das Outlet Center in Zweibrücken eine Ausnahmeregelung, die den anderen Händlerinnen und Händlern nur schwer zu vermitteln sei.
Ein verkaufsoffener Sonntag ist in Rheinland-Pfalz nur dann möglich, wenn ein sogenannter „Anlassbezug“ herrscht. Dies bedeutet, dass in der jeweiligen Kommune eine Veranstaltung stattfinden muss, die mehr Besucherinnen und Besucher anzieht als durch die Ladenöffnung dorthin kommen würden. Deshalb müssen Besucherzahlen im Vorfeld prognostiziert werden, was vor allem bei neuen und innovativen Veranstaltungsformaten schwierig ist und damit Rechtsrisiken für die Gemeinde bedeutet, so die IHKs. Denn gegen die Sonntagsöffnung werde häufig geklagt.
„Die aktuelle Regelung hemmt die Innenstädte“, sagt Tim Wiedemann, Sprecher für Handel und Stadtentwicklung der IHK-Arbeitsgemeinschaft.
„Sie macht es nahezu unmöglich, neue Veranstaltungsformate in Verbindung mit verkaufsoffenen Sonntagen auszuprobieren. Gleichzeitig sehen wir in den Statistiken, dass viele innenstadtrelevante Sortimente im Onlinehandel vor allem sonntags gekauft werden. Die Regelung ist nicht mehr zeitgemäß und muss überarbeitet werden.“
Die vier rheinland-pfälzischen IHKs, die gemeinsam über 250.000 Mitgliedsunternehmen vertreten, sehen die Landesregierung in der Pflicht:
„Die Landespolitik, Kommunen, Kirchen, Gewerkschaften und die Wirtschaft müssen an einen Tisch, um dieses Thema zu bearbeiten. Wir müssen ergebnisoffen und ideologiefrei über unterschiedliche Möglichkeiten diskutieren. Dazu gehört auch die Frage nach Sonntagsöffnungen im Dezember, um Kundinnen und Kunden die Möglichkeit zu geben, Weihnachtseinkäufe in ihrer Innenstadt zu tätigen. Um es klar zu sagen: Wir fordern nicht mehr verkaufsoffene Sonntage – entscheidend ist, dass die Händler an bis zu vier Sonntagen im Jahr unbürokratisch und rechtssicher öffnen können“, sagt Arne Rössel.