Vorschlag für EU-Lieferkettengesetz liegt vor
Die Europäische Kommission hat jüngst einen Vorschlag für eine Richtlinie über die “Nachhaltigkeitspflichten” von Unternehmen (EU-Lieferkettengesetz) vorgelegt. Er geht weit über die Regelungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus.
Die Sorgfaltspflichten sollen für Unternehmen ab 500 Beschäftigte und einem weltweiten Nettoumsatz von mindestens 150 Mio. EUR bzw. für Unternehmen aus besonders ressourcenintensiven Branchen mit mehr als 250 Beschäftigte und einem Nettoumsatz von mindestens 40 Mio. EUR gelten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen nicht direkt in den Anwendungsbereich des Gesetzesvorschlags. Jedoch gilt der Vorschlag auch für Tochtergesellschaften sowie die Wertschöpfungsketten.
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