Online-Seminar: No-Russia-Klausel in internationalen Verträgen

Aufgrund der vielen Umgehungsgeschäfte unterliegen mittlerweile nicht nur Exporteure mit Bezug zu Russland den Sanktionen.
Ab 20. März 2024 sind internationale Verträge um eine "No-Russia-Klausel" und damit verbundene Vertragsstrafen zu ergänzen, insofern die Waren von Art 12g erfasst sind. Insbesondere ein Blick in die zum Artikel zugehörigen Anhänge zeigt, dass mit Waren wie z. B. Kugellagern (HS 8482.10), bei weitem nicht nur hochsensible Waren hiervon betroffen sind.
Die IHK Karlsruhe informiert gemeinsam mit der IHK Trier in einem Online-Seminar, welche Geschäftsvorgänge von der Verpflichtung zur Aufnahme einer entsprechenden Klausel betroffen sind und worauf bei deren Ausgestaltung zu achten ist. Die Teilnahme ist kostenfrei.