EU - PEM-Update 2025
Da nicht alle Staaten der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (Länderübersicht siehe www.zoll.de) das revidierte Abkommen rechtzeitig zum 1. Januar 2025 in Kraft treten lassen konnten, gelten bis 31. Dezember 2025 weitere Übergangsbestimmungen. Demnach gelten derzeit zwei Systeme an Ursprungsregeln:
- Ursprungsregeln des revidierten Übereinkommens (von 2023)
- Ursprungsregeln des alten PEM-Übereinkommens (von 2012)
Anhand einer Matrix der EU-Kommission ist ersichtlich, mit welchen Vertragspartnern die EU
- die alten und die neuen Regelungen parallel (Staatengruppe CR) oder
- nur die alten Regeln (Staatengruppe C oder
- nur die neuen Regeln (Staatengruppe R)
anwendet.
Achtung: Auf Lieferantenerklärungen, EUR.1 und Ursprungserklärungen ist bei Anwendung der Übergangsregeln (Staatengruppe CR und R) der Vermerk „TRANSITIONAL RULES“ anzubringen.
Weitere Informationen unter www.gtai.de.
Achtung: Auf Lieferantenerklärungen, EUR.1 und Ursprungserklärungen ist bei Anwendung der Übergangsregeln (Staatengruppe CR und R) der Vermerk „TRANSITIONAL RULES“ anzubringen.
Weitere Informationen unter www.gtai.de.