Ghana: REX ersetzt Ermächtigten Ausführer

Ab dem 20. August 2023 ändert sich der gültige Ursprungsnachweis bei der Einfuhr von Ursprungserzeugnissen Ghanas in die Europäische Union im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen der EU und Ghana. Dies veröffentlichte die Europäische Kommission am 12. Juli 2023 im Amtsblatt (EU) C245.
Ursprungserzeugnisse Ghanas erhalten bei der Einfuhr in die Europäische Union die Zollpräferenzbehandlung ab dem 20. August 2023 nur, wenn eine Ursprungserklärung vorgelegt wird, die ausgefertigt wurde von:
  • einem gemäß den einschlägigen ghanaischen Rechtsvorschriften registrierten Ausführer oder
  • jedem Ausführer für Sendungen von einem oder mehreren Packstücken, die Ursprungserzeugnisse enthalten, deren Wert 6.000 Euro je Sendung nicht überschreitet.