EUDR – neuer Vorschlag der Kommission
Die EU-Kommission hat am 21. Oktober einen neuen Vorschlag zur Anpassung der Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht. Ziel ist es, den Zeitplan zu lockern und die Pflichten für Unternehmen zu vereinfachen.
Wesentliche Punkte:
Wesentliche Punkte:
- Mehr Zeit für Umsetzung: Für große und mittlere Unternehmen soll es beim Anwendungsbeginn 30. Dezember 2025 bleiben, die Kontrollen und Durchsetzung beginnen aber erst ab 30. Juni 2026. Für Klein- und Kleinstunternehmen soll sich die Anwendung auf den 30. Dezember 2026 verschieben.
- Nur eine Sorgfaltserklärung pro Lieferkette: Künftig soll allein der erste Inverkehrbringer eine Erklärung abgeben. Nachgelagerte Akteure müssen keine eigene Erklärung mehr erstellen, aber weiterhin Informationen wie die Referenznummer weitergeben.
- Erleichterungen für Primärerzeuger: Kleine Produzenten aus Niedrigrisikoländern sollen eine vereinfachte Einmal-Erklärung abgeben dürfen; statt Geokoordinaten kann auch die Postanschrift des Produktionsorts angegeben werden.
Der Vorschlag muss noch vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU bis Jahresende beschlossen werden, um rechtzeitig in Kraft zu treten.
Weitere Informationen unter DIHK und Europäische Kommission
Weitere Informationen unter DIHK und Europäische Kommission