Schweiz: neues Online - Meldeportal
Für selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmer aus den EU-/EFTA-Staaten vor Arbeitseinsätzen in der Schweiz gibt es ab 17.03.2025 ein neues Meldeportal.
Das bisherige Meldeverfahren des SEM wird zum 14. März 2025 abgeschaltet. Eine Anmeldung ist ab dem 17. März 2025 nur noch über das neue Portal EasyGov.swiss - Der Online-Schalter für Unternehmen möglich.
Für die Durchführung der Meldung muss eine Registrierung auf dem Portal EasyGov.swiss durchgeführt und - falls diese noch nicht vorhanden ist - in diesem Zuge eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) beantragt werden. Mit Ausnahme von Privatpersonen und nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmen ist die UID Voraussetzung für die Durchführung der Entsendemeldung. Direkt am Anschluss an die Registrierung (noch vor der Vergabe der UID) kann die Meldung durchgeführt werden.
Hinweis: Unternehmen, die sich bereits bei der eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV zum Zwecke der Umsatzsteuerabführung registriert haben, besitzen bereits eine UID und müssen keine neue UID beantragen.
Bei der ersten Anmeldung im neuen Portal nach Umstellung des Meldeverfahrens wird ein auf der alten Plattform bestehendes Profil automatisch importiert. Auf die dort hinterlegten Mitarbeitendendaten sowie auf die archivierten Meldebestätigungen kann weiterhin zugegriffen werden. Am Meldeprozess und den abgefragten Informationen ändert sich durch die Umstellung auf das neue Portal grundsätzlich nichts.
Hinweis: Ein ausführlicher FAQ zum neuen Meldeverfahren befindet sich auf der Webseite von EasyGov.swiss. Das EasyGov Service Desk ist unter der Rufnummer +41 58 467 11 22 Mo-Fr von 08:00 - 22:00 Uhr erreichbar.