Neue Allgemeine Genehmigungen: BAFA-Informationsveranstaltung

Ende Juli kündigten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das BAFA gemeinsam an, die Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle beschleunigen zu wollen.

In diesem Zusammenhang wurden die bereits bestehenden nationalen Allgemeinen Genehmigungen deutlich überarbeitet sowie fünf neue Allgemeiner Genehmigungen eingeführt. Diese Änderungen sowie die fünf neuen Allgemeinen Genehmigungen traten am 1. September 2023 in Kraft. Um die Vorteile der Allgemeinen Genehmigungen im Interesse aller Beteiligten möglichst weitgehend nutzen zu können, werden die Wirtschaftsbeteiligten gebeten, bei bereits gestellten Genehmigungsanträgen zu prüfen, ob diese nunmehr von den Allgemeinen Genehmigungen begünstigt sind und die entsprechenden Einzelanträge unter Verweis auf die jeweils anwendbare Allgemeine Genehmigung zu stornieren.

Ausführliche Informationen zur Nutzung der Allgemeine Genehmigungen, der Besonderheiten der Allgemeinen Genehmigungen im Dual-Use- und Rüstungsbereich sowie zum diesbezüglichen Registrier- und Meldeverfahren finden Sie im neuen Merkblatt Allgemeine Genehmigungen und diesbezügliches Registrier- und Meldeverfahren.

Zudem lädt das BAFA am 19. September 2023 zu einer virtuellen Informationsveranstaltung ein. Die Veranstaltung bietet der deutschen Industrie und Wissenschaft die Gelegenheit, sich aus erster Hand umfassend über die Änderungen und Neuerungen zu informieren. Nähere Informationen finden Sie hier.

Neben der Erweiterung bestehender Allgemeiner Genehmigungen und der Bekanntgabe neuer Allgemeiner Genehmigungen werden mit Wirkung zum 1. September 2023 folgende weitere Maßnahmen umgesetzt:
  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Nullbescheiden auf zwei Jahre.
  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Auskünften zur Güterliste auf zwei Jahre
  • Verlängerung des Gültigkeitszeitraums der Erklärung des Ausfuhrverantwortlichen (AV 1) auf zwei Jahre.