A1 - Bescheinigung: neues Meldeportal!

Wer nur vorübergehend im europäischen Ausland arbeitet, aber dort weiter dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt, muss das anzuwendende Recht durch eine A1-Bescheinigung nachweisen können.
Für die Beantragung der Bescheinigung muss spätestens ab 1. März 2024 das neue SV-Meldeportal genutzt werden.
Weitere Informationen zum Thema A1 – Bescheinigung sowie Mitarbeiterentsendung in die EU finden Sie hier.