Intrastat: Meldeschwellen rückwirkend angehoben
Auf Initiative der IHK-Organisation hat das Statistische Bundesamt vorgeschlagen, die Meldeschwellen von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro (Eingang) sowie von 500.000 Euro auf 1 Million Euro (Versendung) anzuheben.
Mit der Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze hat der Bundestag die Voraussetzungen geschaffen, die Meldeschwellen für Eingänge im Intrahandel (Warenhandel innerhalb des europäischen Binnenmarktes) rückwirkend zum 01.01.2025 über den Verordnungsweg anzuheben. Der Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2025 ist online verfügbar. In der Rubrik „Dies könnte Sie auch interessieren“ finden Sie den Direktdownload zum neuen Leitfaden.