Frankreich: Unternehmensregister aktualisieren

In Frankreich muss jedes Unternehmen ein individuelles Identifikationsblatt im nationalen Unternehmensregister (registre national des entreprises) erstellen bzw. aktualisieren. Das gilt auch für Niederlassungen ausländischer Betriebe.
Nur wenn das Identifikationsblatt korrekt ausgefüllt bzw. aktualisiert ist, können gesellschaftsrechtliche Formalitäten (etwa Änderung in der Geschäftsführung, Jahresabschlüsse oder Sitzverlegungen) vorgenommen werden. Zur Internetseite des „registre national des entreprises“ gelangen Sie hier.