Neufassung der Endverbleibserklärungen

Am 9. Dezember 2024 wurden die vom BAFA überarbeiteten und aktualisierten Bekanntmachungen zu den Endverbleibserklärungen vom 31. Oktober 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und traten damit zum 10. Dezember 2024 in Kraft. Diese ersetzen die bisherigen Bekanntmachungen aus 2017, die rechtlich außer Kraft treten.
Im Vergleich zu den bisher gültigen Bekanntmachungen wurden insbesondere die Anforderungen an die Unterschriften und die Aufbewahrung der Endverbleibserklärungen aktualisiert. Nicht mehr erforderlich ist zudem die Einreichung der Original-Endverbleibserklärung im Rahmen der Antragstellung.
Alle Informationen, die neuen Muster für Endverbleibsdokumente sowie das überarbeitete Merkblatt des BAFA finden Sie hier.