CBAM: Zuständige Behörde und Standardwerte

Seit 1. Oktober 2023 gilt die Übergangsphase für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM.
Ende Dezember ist nun die Deutsche Emmissionshandelsstelle (DEHSt), eine Unterbehörde des Bundesumweltamts, als zuständige nationale CBAM-Behörde benannt worden. Sie kündigte an, Unternehmen in Kürze darüber zu informieren, wie sie Zugang zum CBAM-Übergangsregister erhalten. Über dieses Portal ist Ende Januar der erste CBAM-Bericht einzureichen.  
Nähere Infos dazu sowie die Möglichkeit, den zugehörigen Newsletter zu abonnieren, finden Sie hier: DEHSt - CO2-Grenzausgleich CBAM
Darüber hinaus hat die EU-Kommission die Standardwerte für die CBAM-Übergangsphase veröffentlicht. Die Standardwerte variieren je nach KN-Code der Ware und geben Aufschluss über die direkten und indirekten sowie die gesamten Treibhausgasemissionen. Sie stellen einen weltweiten Durchschnitt dar und werden regelmäßig überarbeitet. Unternehmen sollten nur dann auf Standardwerte zurückgreifen, wenn sie keine tatsächlichen Emissionen melden können. 
Nähere Infos finden Sie auch in den FAQs der GTAI