Ursprungszeugnisse nun volldigital zum Download – kein Ausdruck mehr notwendig!

Die Digitalisierung hat einen weiteren zentralen Geschäftsprozess für alle Exporteure erreicht: Mit dem volldigitalen Ursprungszeugnis (dUZ) steht deutschen Unternehmen erstmals das Ursprungszeugnis als vollständig digitale öffentliche Urkunde zur Verfügung.
Seit 15. September 2025 ist das System bundesweit in den Realbetrieb – ein bedeutender Fortschritt für die Effizienz und Modernisierung des internationalen Warenverkehrs. Denn bisher war es notwendig, die Urkunde nach der digitalen Bearbeitung durch die IHK auf vorgeschriebenem Formular auszudrucken. Dies fällt nun weg. Unternehmen können Ursprungszeugnisse nun digital beantragen, genehmigen lassen und herunterladen – komplett ohne physische Dokumente.
Besonders bemerkenswert: In Deutschland gelten Ursprungszeugnisse als öffentliche Urkunden. Ihre Digitalisierung unterlag daher strengen rechtlichen Anforderungen. Mit dem dUZ wird nun erstmals eine solche Urkunde vollständig digital ausgestellt – rechtsverbindlich und international verifizierbar. Jedes digitale Ursprungszeugnis ist mit einer eindeutigen Seriennummer und einem Verifizierungscode ausgestattet. Behörden, Banken oder Handelspartner im In- und Ausland können die Echtheit online überprüfen. Zudem erfüllt das Format die Vorgaben der überarbeiteten Kyoto-Konvention der Weltzollorganisation (WCO), einem globalen Standard für Zollverfahren und Handelsdokumente.