Start des Zulassungsverfahrens für CBAM-Anmelder
Am 31. März 2025 ist das Zulassungsverfahren für die Regelphase im Rahmen des Europäischen CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) gestartet.
Ursprünglich sollte die Antragsstellung bereits ab dem 01.01.2025 möglich sein, allerdings hat sich der EU-Gesetzgebungsprozess verzögert, der seit dem 28.03.2025 nun abgeschlossen ist. Ab dem 31.03.2025 kann nunmehr ein Antrag auf Zulassung im CBAM-Register gestellt werden. Nähere Infos dazu finden Sie auf der Seite der DEHSt (DEHSt - Homepage - Antrag auf Zulassung – Durchführungsverordnung veröffentlicht und Antragstellung ab 31.03.2025 möglich)
Hinweis:
Am 26.02.2025 hat die Europäische Kommission mit dem Omnibus-Paket I umfassende Änderungen an der CBAM-VO vorgeschlagen. Sollten diese Änderungen in Kraft treten, könnte eine Mengenschwelle von jährlich 50 Tonnen CBAM-Waren eingeführt werden, welche Anmelder mit Einfuhren unter dieser Schwelle von der CBAM-Verpflichtung befreit. Aktuell ist noch nicht absehbar, ob und in welcher Form ein Inkrafttreten dieser Änderungen erfolgen wird. Aus diesem Grund gehen die Informationen von der aktuell geltenden Rechtslage aus.