Chile: Neue Präferenznachweise ab 1. Februar 2025
Das Interimshandelsabkommen zwischen der EU und Chile wird am 1. Februar 2025 in Kraft treten und das bisherige Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Chile ersetzen.
Ab 1. Februar werden Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 sowie Ursprungserklärungen als Ermächtigter Ausführer nicht mehr als Präferenzursprungsnachweis akzeptiert.
Ursprungserklärungen in Sendungen über 6000 Euro müssen künftig die REX-Nummer enthalten.