Lieferkettengesetz geht in die zweite Runde

Das erste Jahr Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) liegt hinter
uns. Mit dem neuen Jahr erweitert sich der Kreis der betroffenen Unternehmen.
Es verpflichtete zunächst in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette einzuhalten und dies zu dokumentieren.
Zum 1. Januar 2024 wird der Anwendungskreis auf alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern erweitert. Ins Ausland entsandte Mitarbeiter sowie Leiharbeiter, die mindestens sechs Monate in dem Betrieb beschäftigt sind, werden dabei eingerechnet.
Weitere Informationen zum Gesetz sowie zur Gestaltung von nachhaltigen Lieferketten finden Sie hier.