EEG-Umlage

Reduzierung der EEG-Umlage bei Wasserstoffherstellung

Eschborn, Berlin, 23.08.2021. Unternehmen aus dem Wirtschaftszweig „Herstellung von Industriegasen“ können bis zum 30. September beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage für die Elektrolyse von Wasserstoff stellen.

Reduktion auf 15 Prozent

Die Begrenzung greift bereits ab der ersten Kilowattstunde und reduziert die EEG-Umlage auf 15 Prozent oder weniger, je nach Vorliegen weiterer Voraussetzungen. Die reduzierte Umlage für die Elektrolyse gilt bei Nutzung von konventionellem und regenerativem Strom.

§64a im EEG

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die nach §64a EEG Wasserstoff per Elektrolyse herstellen. Qualifiziert sind nicht nur Unternehmen, die ihre Wertschöpfung überwiegend im Wirtschaftszweig "Herstellung von Industriegasen" erwirtschaften, sondern auch selbständige und unselbständige Unternehmensteile, die Wasserstoff per Elektrolyse produzieren.

Nachweise per Energie-Audit oder -Managementsystem

Entsprechende Nachweise müssen testiert sein. Ebenso ist ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz nach § 3 der Spitzenausgleich- Effizienzsystemverordnung eine Voraussetzung für die Ermäßigung.

Formulare und Informationen beim BAFA

Weitere Informationen zum Verfahren und Voraussetzungen finden Unternehmen auf den Seiten des BAFA. Anträge für 2021 sind bis zum 30.09.2021 einzureichen.

KEFF Moderator als Ansprechpartner vor Ort

Allgemeine Fragen zum Thema Energieeffizienz kann Ihnen auch der KEFF Moderator Andreas Fibich beantworten. Wollen Sie Ihre Effizienzpotenziale genauer betrachten, vereinbaren Sie einen Termin für einen kostenlosen KEFF-Check vor Ort unter Tel. 07231 / 201-108, E-Mail keff-nsw@pforzheim.ihk.de
Quelle: DIHK, KEFF Nordschwarzwald