PV-Förderung

Land fördert PV auf Parkplätzen

Stuttgart, 30.03.2023. Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt das Land die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Parkplatzflächen ab einer Größe von 35 Stellplätzen. Dadurch werden versiegelte Flächen zu Sonnenkraftwerken.

Start der Förderung am 30. März 2023

Parkplätze mit Photovoltaik-Anlagen zu überdachen – das ist eine der vielen Maßnahmen in Baden-Württemberg, um die Energiewende im Land voranzu­bringen und klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu verringern. Mit dem am 30. März 2023 gestarteten Förderprogramm unterstützt das Land die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Parkplatzflächen ab einer Größe von 35 Stellplätzen.
„Wir überdachen bereits bestehende Parkplätze im Land mit Photovoltaik-Anlagen und verwandeln somit versiegelte Flächen in wahre Sonnenkraftwerke. Die Flächen bei uns im Land sind begrenzt – auf diese Art und Weise nutzen wir den Raum doppelt und bringen den Ausbau der Sonnenenergie im Land weiter voran“, betonte Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker in Stuttgart.

Förderung von PV-Überdachungen und vernetzenden Konzepten

Vor diesem Hintergrund schafft das Ministerium für Umwelt, Klima und Energie­wirtschaft mit seinem Förderprogramm einen Anreiz, Photovoltaik (PV) auf bestehen­den Parkplätzen auszubauen. Gefördert werden zum einen Investition in eine PV-Überdachung von bestehenden Parkplatzflächen ab einer Größe von 35 Stellplätzen, dies in Verbindung mit einer neu zu errichtenden, an das Verteil­netz angeschlossenen Anlage. Zum anderen wird die Erstellung von regionalen und vernetzenden Konzepten unterstützt.

Wie wird gefördert?

Die Vorhaben sind im Jahr 2023 zu beginnen und bis zum 30.11.2024 abzuschließen. Die Zuwendungen betragen maximal 40 % der förderfähigen Investitionen, wobei eine maximale Förderhöhe je nach Größe der Anlage festgelegt ist.
Installierte Leistung
max. Förderhöhe
bis 4 m Aufständerung
max. Förderhöhe
ab 4 m Aufständerung
bis 149 kWp
100.000 Euro
150.000 Euro
150 bis 199 kWp
150.000 Euro
200.000 Euro
ab 200 kWp
200.000 Euro
250.000 Euro
Dabei ist zu beachten, dass je nach Anzahl der Stellplätze entsprechende Mindestleistungen der PV-Anlage einzuhalten sind.
Stellplatzzahl
zu installierende
Mindestleistung
35 – 54
100 kWp
55 – 74
150 kWp
 ab 75
200 kWp

Zielgruppe: Unternehmen, Verbände, Kommunen, etc.

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, rechtsfähige Personenge­sellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Kommunen, Ge­meindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Ent­wicklungseinrichtungen.
In einem ersten Schritt stehen für das Förderprogramm 2,5 Millionen Euro bereit. Das Förderprogramm wird im Laufe des Jahres weiterentwickelt und um weitere Förderbereiche erweitert.

Antragsfrist: 22. Mai 2023

Anträge können bis zum 22. Mai 2023 beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) gestellt werden. Dort finden Sie auch die ausführlichen Informationen zum Förderprogramm, sowie die Fördergrundsätze (Richtlinien).

Ansprechpartner bei der IHK Nordschwarzwald

Als Ansprechpartner für allgemeine Fragen zu den Themen Umweltschutz, Energie und Klimaanpassung stehen bei der IHK Nordschwarzwald jederzeit Dipl.-Biol. Oliver Laukel, Tel. 07231 / 201-155 und Dr. Andreas Fibich, Tel. 07231 / 201-108 zur Verfügung. Egal ob einfache Fragestellungen oder eine individuelle Problemlösungen die IHK ist der Ansprechpartner für alle Unternehmen in der Region. Kommen Sie auf uns zu!
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, IHK Nordschwarzwald