Pressemeldung Nr. 15 vom 24.03.2023

Wichtiges Signal zur Stabilisierung der Wirtschaft

Verwaltung des Kreises Mettmann schlägt Senkung der Kreisumlage für 2023 vor

Die IHK Düsseldorf begrüßt angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage den Vorschlag der Verwaltung des Kreises Mettmann. Sie schlägt dem Kreistag vor, die Kreisumlage für das Jahr 2023 um rund 20 Millionen Euro zu senken. Damit passt sie die bereits zwei Jahre alten Plandaten des Doppelhaushaltes 2022/2023 an den aktuellen Finanzbedarf des Kreises an und folgt dem politischen Konsens auf Kreisebene, alle Spielräume zu nutzen, um die Kommunen soweit es geht zu entlasten. 
Verrechnet man die Senkung der Kreisumlage mit Belastungen aus anderen Umlagen, liegt die Nettoentlastung der Kommunen bei immer noch 16 Millionen Euro. „Dieser Vorschlag“, so Gregor Berghausen, Hauptgeschäftsführer der IHK Düsseldorf, „kommt zur rechten Zeit“. Er greift die angespannte wirtschaftliche Situation auf, in der sich die Unternehmen aus dem Kreis Mettmann aktuell befinden. Auch wenn deren existentiellen Sorgen mit Blick auf eine tiefgreifende Rezession geschwunden sind und die Wirtschaft im Kreis ihre Geschäftslage zum Jahresbeginn leicht positiv einschätzt, bleiben Zweifel. Denn die Herausforderungen bleiben durch das nach wie vor hohe Energiepreisniveau, die inflationsbedingte Kaufkraftminderung und die rückläufige Nachfrage nach Industrieprodukten groß. Deshalb rechnen noch viele Unternehmen mit einer konjunkturellen Delle, durch die sie im Laufe dieses Jahres durchmüssen.
Angesichts dieser Sachlage begrüßt die IHK Düsseldorf den Vorschlag der Verwaltung, da die finanziellen Spielräume der kommunalen Familie in einer Zeit stabilisiert und vergrößert werden, in der sie selbst mit enorm angespannten Haushalten zurechtkommen muss. Hintergründe sind etwa corona- und kriegsbedingte Ertragsminderungen sowie zusätzliche Aufwände. Sie können zwar aktuell mit dem Instrument der „Bilanzierungshilfe“ neutralisiert werden.
Ab 2026 müssen sie aber gegen Eigenkapital ausgebucht oder über den Ergebnisplan abgeschrieben werden. Zwar ist nachvollziehbar, dass in dieser Lage auf kommunaler Ebene auch über die Erhöhung von Realsteuerhebesätzen diskutiert wird, um den Belastungen begegnen zu können. Die Wirtschaft wäre davon allerdings doppelt betroffen: Nämlich durch die Erhöhung von Gewerbesteuer und Grundsteuer B (Grundvermögen). Und das in einer Zeit, in der unternehmerische Investitionsentscheidungen geschoben werden und das eine oder andere Unternehmen um sein Überleben kämpft.
Folgt der Kreistag dem Vorschlag der Verwaltung, sinkt der Druck auf die Kommunen, die Steuerhebesätze aktuell oder in naher Zukunft zu erhöhen. Er reiht sich damit in die Anstrengungen von Land und Bund ein, die Wirtschaft finanziell auf die Herausforderungen der Zukunft – seien es neue Wettbewerbsbedingungen auf internationalem Parkett oder die Herausforderungen der Energiewende – vorzubereiten. „Jetzt“, so Berghausen abschließend, „ist es an den Kommunen, den Ball aufzugreifen und durch den Verzicht auf höhere Realsteuern ihren Beitrag zur Stabilisierung der Wirtschaft und zum Standort Mettmann zu leisten.“