IHK Düsseldorf

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die IHK Düsseldorf ist bemüht, ihre Website www.ihk.de/duesseldorf im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Als IHK Düsseldorf nutzen wir ein zentral gehostetes CMS-Baukastensystem, das Industrie- und Handelskammern über den IHK24 e. V. deutschlandweit zur Verfügung steht. In der Mitgliederversammlung am 5. November 2024 wurde über ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der digitalen Barrierefreiheit abgestimmt, das ab dem 1. Januar 2025 auch bei der IHK Düsseldorf zum Einsatz kommt.
Dieses umfasst
  • die zentrale Anpassung der Designelemente und des Contentmanagementsystems im Backend gemäß WCAG 2.1 und BITV 2.2
  • Zielgruppengerechte Workshops zur Barrierefreiheit für Verantwortliche und Redaktionsteams
  • Kontinuierliches Monitoring der Weboberflächen im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten
  • Einbindung blinder Menschen in die Testung sowie in die Arbeit des Arbeitskreises Barrierefreiheit 
  • Spezialisierte Workshops für die Erstellung barrierefreier PDFs
  • Sicherung der nachhaltigen digitalen Barrierefreiheit durch kontinuierliche Maßnahmen
Der Großteil der zentral verwalteten CMS-Elemente wurde inzwischen aktualisiert. Parallel dazu fanden Schulungen für Verantwortliche statt, sodass wir als IHK Düsseldorf derzeit die redaktionellen Maßnahmen umsetzen. Aufgrund des Umfangs - insbesondere im Bereich der Barrierefreiheit von PDFs, aber auch bei einzelnen Modulen - ist das Projekt noch nicht abgeschlossen. Wir verzeichnen allerdings bereits eine deutliche Verbesserung der Zugänglichkeit.

Noch nicht barrierefreie Inhalte

Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird. Folgende Inhalte der Website sind mit Stand dieser Erklärung bisher noch nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert. | WCAG: 1.1.1
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Listenelemente, die nicht Teil einer Liste sind. | WCAG: 1.3.1
  • Auf mehreren Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3
  • Auf einer Seite gibt es ein 'iframe' Element ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zum iframe ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
  • Auf einer Seite gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind. | WCAG: 1.3.1
  • Auf vielen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. | WCAG: 1.3.1
  • Auf einzelnen Seiten fehlen untergeordneten Elementen das passende übergeordneten Element. Dies kann dazu führen, dass Screenreader die untergeordneten Elemente nicht korrekt wiedergibt. | WCAG: 1.3.1
  • PDF-Dokumente sind nicht immer barrierefrei. Es kann dazu führen, dass einige Benutzer, insbesondere diejenigen, die Screenreader oder andere unterstützende Technologien verwenden, Schwierigkeiten haben, auf die Inhalte zuzugreifen. Da es sich um eine große Vielzahl von Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20. September 2020 erstellt, am 12. Juni und am 25.. Juni 2025 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie Vorschläge für die Verbesserung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir werden uns um eine baldige Umsetzung der Korrekturwünsche und Vorschläge kümmern.
Nutzen Sie hierfür gerne unser Kontaktformular. Sie können uns auch per E-Mail oder telefonisch kontaktieren:
Heike Wink
Internet-Beauftragte
Telefon 0211 3557 203
E-Mail Heike.Wink@duesseldorf.ihk.de

Ombudsstelle

Für darüber hinaus gehende Auskünfte steht Ihnen die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung.
Kontakt:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes NRW
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: + 49 211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW finden Sie weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik.
Aktualisiert: 25. Juni 2025