Bundeskabinett: Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen
Mitte August hat das Bundeskabinett den Entwurf eines “Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze” verabschiedet. Demnach müssen alle 11.000 deutschen Städte und Gemeinden spätestens bis Mitte 2028 eine Wärmeplanung vorlegen, mit der bis 2045 die Klimaneutralität erreicht werden soll. Auf diese Weise soll Klarheit und Sicherheit in die Planung der Wärmeversorgung gebracht werden.
- Flächendeckende Einführung der Wärmeplanung – Die Umsetzungsfristen wurden im Vergleich zum ersten Entwurf um sechs Monate verkürzt: Die Wärmepläne müssen für Städte und Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 und für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028 vorgelegt werden. Kleine Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern haben die Möglichkeit, ein vereinfachtes Verfahren anzuwenden. Der Bundestag soll allerdings prüfen, ob die Frist verlängert werden soll.
- Anteile Erneuerbarer Energien – Die Bundesregierung hat die Anforderungen an die Nutzung von erneuerbaren Energien oder Abwärme in Wärmenetzen gelockert. Statt 50 Prozent wird nun bis 2030 ein Anteil von 30 Prozent und bis 2040 ein Anteil von 80 Prozent angestrebt. Neue Netze müssen bis 2030 einen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien oder Abwärme oder einer Kombination aus beidem erreichen.
- Wasserstoff”farben” – Den verschiedenen Arten von CO2-armem Wasserstoff wird mehr Platz eingeräumt. Ihre Verwendung wird der von grünem Wasserstoff gleichgestellt, sofern sie die EU-Anforderungen für kohlenstoffarmen Wasserstoff erfüllen. Bei der Biomasse sieht der neue Entwurf keine Begrenzung mehr für die Nutzung von Biomasse in Wärmenetzen mit einer Entfernung von weniger als 10 Kilometern vor. Es gibt aber weiterhin Einschränkungen über diese Entfernung hinaus.
- Öffentliches Interesse – Die Koalition hat die Frage debattiert, ob der Ausbau von Wärmenetzen und damit verbundenen Anlagen als “Maßnahme von erheblichem öffentlichen Interesse” eingestuft werden sollte. Diese Einstufung sollte die Genehmigungsprozesse beschleunigen. Das Bundesumweltministerium lehnte dies jedoch ab. Die Bundesregierung, beabsichtigt, das Potenzial zur Beschleunigung der Planung im Rahmen des Ausbaus von Wärmenetzen durch eine Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes zu realisieren. In diesem Zusammenhang wird das Thema erneut diskutiert werden.
- Kein automatischer Anschluss- und Benutzungszwang – Die Bundesregierung hat das heikle Thema des Anschluss- und Benutzungszwangs ausgeklammert. Es oblige den Bundesländern, die entsprechenden Entscheidungen zu treffen.
- Die Wärmeplanung ist eng mit dem Gebäudeenergiegesetz verbunden, das der Bundestag Anfang September beschlossen hat.
- Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung das Erstellen der kommunalen Wärmepläne mit 500 Mio. Euro. Die Kommunen können die Planung selbst übernehmen oder an Dritte vergeben.
Weitere Regelungen
- Eignungsprüfung – Vorprüfung, mit der ohne umfassende Bestands- und Potenzialanalyse Teilgebiete identifiziert werden können, die sich für eine Versorgung über Wärme- oder Wasserstoff-Netze nicht eignen
- Gemeinden > 45.000 Einwohner:innen – Umsetzung der Regelungen aus der Energieeffizienz-Richtlinie (EED), die an Wärmepläne in Gemeinden > 45.000 Einwohner bestimmte Anforderungen stellt, z. B. hinsichtlich Energieeffizienz, Berücksichtigung von Energiegemeinschaften, Finanzierungsmechanismen oder Synergieeffekten.
- Wasserstoffnetzgebiet – Einführung der Kategorie Wasserstoffnetzgebiet als mögliches Wärmeversorgungsgebiet
(Quelle DIHK)