Güterkraftverkehr

Rechtliche Grundlage

Nach § 1 Abs. 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) benötigt jeder, der entgeltlich oder geschäftsmäßig Güter mit Kraftfahrzeugen befördert eine Güterkraftverkehrserlaubnis.
Dies gilt für folgende Beförderungen:
  • Beförderungen mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres Gesamtgewicht als 3,5 t haben.
  • Beförderungen mit Kraftfahrzeugen ab 2,5 t zulässiger Gesamtmasse, sofern grenzüberschreitender Verkehr durchgeführt wird
Diese Transporte fallen damit unter den erlaubnispflichtigen Güterkraftverkehr. In beiden Fällen ist zusätzlich eine Fachkundeprüfung erforderlich.
Der Güterkraftverkehr wird in die folgenden Bereiche unterteilt:

Verkehrsleiter

Allgemeines zum Güterkraftverkehr

Erlaubnis / Genehmigungsvoraussetzungen

Schulung und Prüfung

Für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung schreibt der Gesetzgeber keine verpflichtende Schulung vor. Sie können also entscheiden, ob Sie einen Vorbereitungskurs besuchen oder sich im Selbststudium auf die Prüfung vorbereiten.

Prüfung

Gesetze und Verordnungen

Hinweis:
Dieser Artikel ist eine Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen, enthält erste Hinweise und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.