Güterkraftverkehr
Rechtliche Grundlage
Nach § 1 Abs. 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) benötigt jeder, der entgeltlich oder geschäftsmäßig Güter mit Kraftfahrzeugen befördert eine Güterkraftverkehrserlaubnis.
Dies gilt für folgende Beförderungen:
- Beförderungen mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres Gesamtgewicht als 3,5 t haben.
- Beförderungen mit Kraftfahrzeugen ab 2,5 t zulässiger Gesamtmasse, sofern grenzüberschreitender Verkehr durchgeführt wird
Diese Transporte fallen damit unter den erlaubnispflichtigen Güterkraftverkehr. In beiden Fällen ist zusätzlich eine Fachkundeprüfung erforderlich.
Der Güterkraftverkehr wird in die folgenden Bereiche unterteilt:
Verkehrsleiter
- Was versteht man unter einem Verkehrsleiter und welche Anforderungen werden an ihn gestellt? (Nr. 3948352)
- Ist der Unternehmer verpflichtet einen Stellvertreter zu benennen? (Nr. 4096488)
- Welche Anforderungen werden an eine ordnungsgemäße Niederlassung gestellt? (Nr. 4071430)
- Wie erfolgt die Benennung eines Verkehrsleiters ? (Nr. 4039934)
- Welche Verstöße führen in der Regel zum Verlust der persönlichen Zuverlässigkeit? (Nr. 3978924)
Allgemeines zum Güterkraftverkehr
- Welche Beförderungen sind von den Vorschriften des GüKG freigestellt? (Nr. 3947210)
- Welche Versicherungspflichten bestehen für den Unternehmer? (Nr. 4014016)
- Welche Mitführungs- und Aushändigungspflichten sind zu beachten? (Nr. 3951010)
- Welche Pflichten bestehen für den Einbau von Fahrtenschreibern? (Nr. 4898730)
- Was regelt die CMR? (Nr. 4869960)
- Güterkraftrechtliche Vorschriften: mitzuführende Unterlagen (Nr. 4544952)
- Wie ist das Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwerverkehr geregelt? (Nr. 4051390)
- Wer haftet im Güterkraftverkehr? (Nr. 4482480)
- Welche Abmessung und Gewichte sind zu beachten? (Nr. 4539220)
- Welche Lenk- und Ruhezeiten sind zu beachten? (Nr. 4539414)
- Wie ist das Ausnahmegenehmigungsverfahren beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot geregelt? (Nr. 4034404)
Erlaubnis / Genehmigungsvoraussetzungen
Schulung und Prüfung
Für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung schreibt der Gesetzgeber keine verpflichtende Schulung vor. Sie können also entscheiden, ob Sie einen Vorbereitungskurs besuchen oder sich im Selbststudium auf die Prüfung vorbereiten.
Prüfung
Gesetze und Verordnungen
- Berufszugangsverordnung (EG) Nr. 1071/2009 (Link: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:300:0051:0071:DE:PDF)
- Marktzugangsverordnung (EG) Nr. 1072/2009 (Link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:300:0072:0087:DE:PDF)
- Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31996L0071&from=DE)
- Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02006R0561-20150302)
- Verordnung (EU) Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr (Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0165&from=DE)
- AETR (Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:21978A0408(01)&from=EN)
- ATP (Link: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%27688131%27%5D&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1)
- Fahrpersonalgesetz (FPersG) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/fahrpersstg/FPersG.pdf)
- Fahrpersonalverordnung (FPersV) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/FPersV.pdf)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/ArbZG.pdf)
- Berufszugangsverordnung (GBZugV) (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/gbzugv_2011/GBZugV.pdf)
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/g_kgrkabotagev_2012/G%C3%BCKGrKabotageV.pdf)
- Durchführungsverordnung zur Verkehrsunternehmensdatei (VUDat-DV) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/vudat-dv/BJNR312600011.html)
- Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV) (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/g_kkostv_1998/G%C3%BCKKostV_1998.pdf)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift (GüKVwV) (Link: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_09112012_737223.htm)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/StVG.pdf)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/StVO.pdf)
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/G%C3%BCKG.pdf)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/StVZO.pdf)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/FZV.pdf)
- Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/lkw_berlstvausnv/LKW%C3%9CberlStVAusnV.pdf)
- Tierschutztransport-Verordnung (TierSchTrV) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschtrv_2009/TierSchTrV.pdf)
- TIR-Übereinkommen (Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009D0477&qid=1687872616139)
Hinweis:
Dieser Artikel ist eine Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen, enthält erste Hinweise und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
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