Welche Anforderungen werden an eine ordnungsgemäße Niederlassung gestellt?
Nach der Verordnung EG 1071/2009 Artikel 5 werden folgende Voraussetzungen an eine ordnungsgemäße Niederlassung gestellt.
Demnach muss das Unternehmen:
- über Räumlichkeiten verfügen, in denen die wichtigsten Unternehmensunterlagen aufbewahrt werden (Buchführungsunterlagen, Personalverwaltungsunterlagen, Dokumente mit den Daten über die Lenk- und Ruhezeiten usw.),
- nach Erhalt der Zulassung über ein oder mehrere Fahrzeuge verfügen (als Eigentümer, Mieter oder Leasingnehmer usw.), die in dem betreffenden Mitgliedstaat zugelassen sind,
- seine Tätigkeit tatsächlich und dauerhaft, mittels der angemessenen technischen Ausstattung und Einrichtung in der Betriebsstätte ausüben.
Hinweis:
Mit diesen Vorgaben soll die Gründung von Scheinniederlassungen im Inland und die Umgehung des Kabotageverkehrs bzw. der Kabotageeinschränkungen verhindert werden.
Mit diesen Vorgaben soll die Gründung von Scheinniederlassungen im Inland und die Umgehung des Kabotageverkehrs bzw. der Kabotageeinschränkungen verhindert werden.