Welche Anforderungen werden an eine ordnungsgemäße Niederlassung gestellt?

Welche Voraussetzungen  an eine ordnungsgemäße Niederlassung gestellt sind, ist in VO (EG) 1071/2009 Artikel 5 zu finden.
Demnach muss das Unternehmen:
  • über Räumlichkeiten verfügen, in denen die wichtigsten Unternehmensunterlagen aufbewahrt werden (Buchführungsunterlagen, Personalverwaltungsunterlagen, Dokumente mit den Daten über die Lenk- und Ruhezeiten usw.),
  • nach Erhalt der Zulassung über ein oder mehrere Fahrzeuge verfügen (als Eigentümer, Mieter oder Leasingnehmer usw.), die in dem betreffenden Mitgliedstaat zugelassen sind,
  • seine Tätigkeit tatsächlich und dauerhaft, mittels der erforderlichen verwaltungstechnischen Ausstattung und der angemessenen technischen Ausstattung und Einrichtung in der Betriebsstätte ausüben.
Hinweis:
Mit diesen Vorgaben soll die Gründung von Scheinniederlassungen im Inland und die Umgehung des Kabotageverkehrs bzw. der Kabotageeinschränkungen verhindert werden.