Welche Verstöße führen in der Regel zum Verlust der persönlichen Zuverlässigkeit?

Liegt ein schwerer Verstoß aus dem Anhang IV der EG-Verordnung 1071/2009 ("Todsünden") vor, so muss die zuständige Behörde ein gewerberechtliches Verfahren einleiten.
In der Regel führen diese Verstöße zum Verlust der persönlichen Zuverlässigkeit.
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:300:0051:0071:DE:PDF
Hinweis:
​​​​Neben den "Todsünden" werden Verstöße zudem in die Kategorien "schwerwiegend", "schwer" und "sonstige" eingeteilt.

Der Ermessensspielraum der Behörden ist damit sehr eingeschränkt und hat zur Folge, dass die persönliche Zuverlässigkeit sehr rasch verloren gehen kann.
Dies bedeutet, dass der Betrieb einen anderen Verkehrsleiter benennen muss oder, wenn dies nicht möglich ist, die erteilten Genehmigungen eingezogen werden.