Wie kann die fachliche Eignung im Güterkraftverkehr nachgewiesen werden?

Die fachliche Eignung kann erbracht werden durch
  • eine erfolgreiche Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk Ihr Unternehmen ansässig ist
oder
  • eine nachweisbare mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Güterkraftverkehr betreibt, nachgewiesen werden.
    Diese Tätigkeit muss in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausgeübt worden sein.
    Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse der Sachgebiete der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009, Anhang I, Seite 14-17 vermittelt haben.
    Hält die zuständige IHK die Voraussetzungen aufgrund von aussagekräftigen Unterlagen des Bewerbers oder aufgrund eines zusätzlichen ergänzenden Beurteilungsgesprächs für gegeben, so stellt diese eine Fachkundebescheinigung zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde aus.
    Antrag auf Anerkennung der Fachkunde auf Grund einer leitenden Tätigkeit 
oder
  • Gleichwertige Abschlussprüfungen
    Als Prüfung der fachlichen Eignung gelten auch die in der Anlage 4 der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr vom 21. Juni 2000 (BGBl. I S. 918), die durch Artikel 485 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. i S. 2407) geändert worden ist, aufgeführten Abschlussprüfungen, wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden ist. 
Es handelt sich hierbei um folgende Abschlussprüfungen:
  • Abschlussprüfungen zum Kaufmann / zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr; Schwerpunkt: Güterkraftverkehr
  • Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann / zur Speditionskauffrau (seit 01.08.2005 Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung)
  • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt / zur Verkehrsfachwirtin
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt  im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung: Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I 
    Studiengang: Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterkraftverkehr der Fachhochschule Heilbronn
  • Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre / Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung: Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn
Bei Nachweis einer der vorgenannten Abschlussprüfungen, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Umschreibung eines gleichwertigen Abschlusses gem. § 7 GBZugV zu stellen.