Wie wird die Prüfungsleistung bewertet?
Die Fachkundeprüfung besteht aus drei Teilprüfungen. Es gibt zwei schriftliche und einen mündlichen Teil.
Schriftliche Teilprüfungen:
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen:
Teil 1:
- Schriftliche Fragen
- Multiple-Choice-Fragen
- Offene Fragen mit direkter Antwort
Teil 2:
- Schriftliche Fragen / Fallstudien
- Verbundene offene Fragen mit direkter Antwort
- Kalkulationsaufgaben
Prüfungsdauer:
Die Mindestdauer für jede schriftliche Teilprüfung beträgt für den Güterkraftverkehr zwei Stunden.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung kann abgelegt werden, wenn die schriftliche Prüfung bestanden worden ist.
Man ist von der mündlichen Prüfung befreit, wenn in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 Prozent, d.h. 300 Punkte der möglichen Gesamtpunktezahl erzielt wurden. Die Höchstdauer für die mündliche Prüfung beträgt 30 Minuten.
Regelungen zum Bestehen der Prüfungen
- Teil, schriftlich / Multiple Choice Fragen und Fragen mit direkter Antwort:
- maximal erreichbar: 120 Punkte
- bestanden bei 50 Prozent, d.h. 60 Punkte
2. Teil, schriftlich / Fallstudien
- maximal erreichbar: 105 Punkte
- bestanden bei 50 Prozent, d.h. 52,5 Punkte
3. Teil, mündlich
- maximal erreichbar: 75 Punkte
- bestanden mindestens 50 Prozent, d.h. 37,5 Punkte
Verteilung der Gesamtpunktzahl
Es ist eine Gesamtpunktzahl zu bilden, die wie folgt auf die Prüfungsteile aufzuteilen ist:
- schriftliche Fragen zu 40 Prozent
- schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 Prozent
- mündliche Prüfung zu 25 Prozent
Insgesamt sind 300 Punkte erzielbar, wobei für ein Bestehen mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl, also 180 Punkte erreicht werden müssen, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Punkteanzahl liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden.