Wie wird die Prüfungsleistung bewertet?


Die Fachkundeprüfung ist eine kombinierte schriftliche / mündliche Prüfung.
Schriftliche Teilprüfungen:
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen und zwar aus schriftlichen Fragen (1.Teil), die Multiple-Choice-Fragen und offene Fragen mit direkter Antwort umfassen und schriftlichen Übungen/Fallstudien (2. Teil), die verbundene offene Fragen mit direkter Antwort und Kalkulationsaufgaben umfassen. Die Mindestdauer für jede schriftliche Teilprüfung beträgt für den Güterkraftverkehr zwei Stunden.
Es ist eine Gesamtpunktzahl zu bilden, die wie folgt auf die Prüfungsteile aufzuteilen ist:
  • schriftliche Fragen zu 40 Prozent
  • schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 Prozent
  • mündliche Prüfung zu 25 Prozent
Insgesamt sind 300 Punkte erzielbar, wobei für ein Bestehen mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl, also 180 Punkte erreicht werden müssen, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Punkteanzahl liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Prüfung:
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Bewerber bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 Prozent, d.h. 180 Punkte der möglichen Gesamtpunktezahl erzielt hat. Die Höchstdauer für die mündliche Prüfung beträgt 30 Minuten.
Daten zur schriftlichen Prüfung
1. Teil / Multiple Choice Fragen und Fragen mit direkter Antwort
mögliche Punktzahl                                
120
Dauer (Min.)
120
Bestanden (50% Pkt.)
  60
2. Teil / Fallstudien
mögliche Punktzahl
105
Dauer (Min.)
120
Bestanden (50 % Pkt.)
 52,5
Daten zur mündlichen Prüfung
mögliche Punktzahl                                                              
75         
Zeitansatz (Min.)
30
Bestanden (50 % Pkt.)
37,5
mögliche Gesamtpunktzahl
300
Bestanden (60 % Pkt.)
180