Was versteht man unter einem Verkehrsleiter und welche Anforderungen werden an ihn gestellt?
Ein Verkehrsleiter ist die verantwortliche Person in einem Unternehmen, die dauerhaft und tatsächlich die Verkehrs- und Transporttätigkeiten des Betriebs leitet. Diese Person kann der Unternehmer selbst oder eine fachkundige und zuverlässige Person sein.
Unternehmen, die ausschließlich Werkverkehr betreiben benötigen keinen Verkehrsleiter.
Unternehmen, die ausschließlich Werkverkehr betreiben benötigen keinen Verkehrsleiter.
Anforderungen an einen Verkehrsleiter
Generell unterscheidet man zwischen dem internen und externen Verkehrsleiter.
Beiden gemeinsam ist:
- Es muss sich um eine fachkundige, zuverlässige natürliche Person handeln.
- Diese Person leitet die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens dauerhaft und tatsächlich.
- Sie steht in einer echten Beziehung zum Unternehmen (z.B. als Angestellter, Eigentümer, Anteilseigner oder beauftragte Person).
- Sie hat ihren ständigen Aufenthalt in der EU.
Was unterscheidet den externen vom internen Verkehrsleiter?
Interner Verkehrsleiter
- Ist entweder Inhaber oder leitender Angestellter des Unternehmens.
- Steht in einer direkten und echten Beziehung zum Unternehmen.
Externer Verkehrsleiter
- Arbeitet auf Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags mit dem Güterkraftverkehrsunternehmen.
- Ist kein Mitarbeiter des Unternehmens, sondern ein Dienstleister auf selbstständiger Basis.
- Darf höchstens vier Unternehmen mit insgesamt 50 Fahrzeugen betreuen.
Erklärung des Verkehrsleiters zu weiteren Tätigkeiten.
Im konkreten Fall ist jedoch denkbar, dass diese Begrenzung nicht komplett "ausgenutzt" werden kann, weil die Behörde zu dem Entschluss kommt , dass eine tatsächliche Leitung nicht mehr machbar ist.
Hinweis:
Diese Fahrzeugbegrenzung ist im Übrigen für den internen Verkehrsleiter nicht anzuwenden.
Diese Fahrzeugbegrenzung ist im Übrigen für den internen Verkehrsleiter nicht anzuwenden.
Außerdem darf der Verkehrsleiter ausschließlich im Interesse des Unternehmens handeln, d.h. es darf keine anderweitige geschäftliche Beziehung zwischen ihm und dem Unternehmen geben, für das er tätig ist.