Güterkraftrechtliche Vorschriften

Mitzuführende Unterlagen für in Deutschland ansässige Unternehmen

Verkehrsart > gewerblicher Güterkraftverkehr
Nachweis der Berechtigung: 
Erlaubnis, Ausfertigung der Erlaubnis oder beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz
nicht nötig:
  • Fahrtenberichtheft
  • Nachweisblätter
notwendig:
Begleitpapier oder sonstiger Nachweis
Verkehrsart > Grenzüberschreitender Verkehr
> mit EU/EWR Staaten und Schweiz (CH)
Nachweis der Berechtigung: 
beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz
nicht nötig:
  • Fahrtenberichtheft
  • Nachweisblätter
notwendig:
Begleitpapier oder sonstiger Nachweis
Verkehrsart > Grenzüberschreitender Verkehr
> Mitgliedstaaten der CEMT
Nachweis der Berechtigung: 
CEMT-Genehmigung
notwendig:
  • Fahrtenberichtheft
  • Nachweisblätter
  • Begleitpapier oder sonstiger Nachweis
Verkehrsart > Grenzüberschreitender Verkehr
> Drittstaaten (außer CH)
Nachweis der Berechtigung: 
Erlaubnis oder Drittstaatengenehmigung 
nicht nötig:
  • Fahrtenberichtheft
notwendig:
  • Begleitpapier oder sonstiger Nachweis
Verkehrsart > Kombinierter Verkehr
Nachweis der Berechtigung: 
nein, jedoch Nachweis der Berufs- und Marktzugangsvoraussetzungen
nicht nötig:
  • Fahrtenberichtheft
  • Nachweisblätter
notwendig:
Begleitpapier oder sonstiger Nachweis
sowie Nachweis über kombinierten Verkehr

Mitzuführende Unterlagen für im Ausland ansässige Unternehmen

Verkehrsart > gewerblicher Güterkraftverkehr
> Binnenverkehr durch Unternehmen aus EU/EWR-Staaten
Nachweis der Berechtigung: 
beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz
nicht nötig:
  • Fahrtenberichtheft
  • Nachweisblätter
notwendig:
Begleitpapier oder sonstiger Nachweis
Verkehrsart > gewerblicher Güterkraftverkehr
> Binnenverkehr durch Unternehmen aus Dritt-Staaten
Nachweis der Berechtigung: 
nicht zulässig
Verkehrsart > Grenzüberschreitender Verkehr
> Unternehmen aus EU/EWR-Staaten
Nachweis der Berechtigung: 
beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz
nicht nötig:
  • Fahrtenberichtheft
  • Nachweisblätter
notwendig:
Begleitpapier oder sonstiger Nachweis
Verkehrsart > Grenzüberschreitender Verkehr
> Mitgliedstaaten der CEMT
Nachweis der Berechtigung: 
CEMT-Genehmigung
notwendig:
  • Fahrtenberichtheft
  • Nachweisblätter
  • Begleitpapier oder sonstiger Nachweis
Verkehrsart > Grenzüberschreitender Verkehr
> Unternehmen aus Drittstaaten (außer CH)
Nachweis der Berechtigung: 
Drittstaatengenehmigung 
notwendig:
  • Fahrtenberichtheft nur soweit in der Genehmigung vorgeschrieben
  • Begleitpapier oder sonstiger Nachweis
Verkehrsart > Grenzüberschreitender Verkehr
> Unternehmen aus CH
Nachweis der Berechtigung: 
beglaubigte Kopie der schweizerischen Lizenz
nicht nötig:
  • Fahrtenberichtheft
  • Nachweisblätter
notwendig:
Begleitpapier oder sonstiger Nachweis
Verkehrsart > Kombinierter Verkehr
Hierfür gelten besondere Vorschriften mit bestimmten Erleichterungen.
Verkehrsart > Werkverkehr
nicht nötig:
  • Nachweis der Berechtigung
  • Fahrtenberichtheft
  • Nachweisblätter
  • Begleitpapier oder sonstiger Nachweis