Nr. 3114592

Gewerberechtliche Vorschriften

Um in bestimmten Branchen unternehmerisch tätig werden zu können, besteht die Notwendigkeit des Nachweises von Unterrichtungen bzw. der Ablegung von Sach- und Fachkundeprüfungen. Die IHK für Rheinhessen bietet neben der Beratung über gesetzliche Anforderungen auch die Abnahme von Sach- und Fachkundeprüfungen an.