Erklärung zur Barrierefreiheit

Die IHK für Rheinhessen ist bemüht, ihre Website (https://www.ihk.de/rheinhessen) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind, das Landesbehindertengleichstellungsgesetz (§ 7 LGGBehM), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz BITV RP in der jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt sowohl für Website https://www.ihk.de/rheinhessen als auch für die entsprechenden mobilen Inhalte.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite und die entsprechende mobilen Inhalten sind wegen folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit BITV RP vereinbar.

I. Nicht barrierefreie Inhalte

Nicht-barrierefreie Inhalte finden sich derzeit vor allem in folgenden Bereichen:
  • PDF-Dokumente zum Download
    Unsere PDF Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung gestellt.
    Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten zum Download bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
    Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter service@rheinhessen.ihk24.de oder nutzen Sie das Kontaktformular. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.
  • Publikationen
    Die Online-Ausgaben der IHK-Zeitschrift sind nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt.
    Bei Publikationen, die vor September 2018 erschienen und nicht Teil eines aktiven Verwaltungsverfahren sind, ist allgemein keine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie PDF-Dokumente vorgesehen. Bei neu erscheinenden Publikationen bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
    Falls Sie bestimmte Fachpublikationen Pressemeldungen benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter service@rheinhessen.ihk24.de oder nutzen Sie das Kontaktformular. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.
  • Inhalte von Dritten, die von der betreffenden öffentlichen Stelle weder finanziert noch entwickelt werden noch deren Kontrolle unterliegen.

II. Unverhältnismäßige Belastung

Unsere eingebetteten Videos sind veröffentlicht in der Video-Plattform YouTube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen zeitnah anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.09.2020 erstellt und zuletzt am 18.09.2020 überprüft.
Die Barrierefreiheitsvereinbarkeit berührt auf einer durch die IHK Rheinhessen durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter service@rheinhessen.ihk24.de.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter service@rheinhessen.ihk24.de einholen.
Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Hierzu wenden Sie sich an: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen sind die Aufgaben der Durchsetzungsstelle angesiedelt. Der Landesbeauftragte prüft dann, ob die Vorschriften über den barrierefreien Zugang eingehalten sind.
Die Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle lauten:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefonnummer. 06131 16-5342

Prüfung für die Einhaltung der Vorschriften der Barrierefreiheit

Die Kontaktdaten der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik sind:
Landesamt für Steuern - Zentrale Datenverarbeitung der Finanzverwaltung (ZDFin)
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17
56073 Koblenz
Stand: 18. September 2023