Erklärung zur Barrierefreiheit

Die IHK für Rheinhessen ist bemüht, ihre Website (https://www.ihk.de/rheinhessen) im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt sowohl für Website https://www.ihk.de/rheinhessen als auch für die entsprechenden mobilen Inhalte.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl.L 327 vom 2.12.2016, S. 1).

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei.
Nicht-barrierefreie Inhalte finden sich derzeit vor allem in folgenden Bereichen:

PDF-Dokumente und Formulare

  • Die PDF-Dokumente und Formulare zum Download sind teilweise nicht barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung gestellt.
  • Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten und Formularen zum Download bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
  • Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei oder ein bestimmtes Formular benötigen, das noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter service@rheinhessen.ihk24.de oder postalisch: IHK für Rheinhessen, Schillerplatz 7, 55116 Mainz. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie Ihnen senden sollen.
  • Nutzen Sie gern das barrierefreie Online-Formular, um eine Barriere zu melden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. September 2020 erstellt und zuletzt am 24. Februar 2026 überprüft.
Die Barrierefreiheitsvereinbarkeit mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf einer durch die IHK Rheinhessen durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Internetseite www.ihk.de/rheinhessen auffallen, können Sie uns das mitteilen unter
IHK für Rheinhessen
Schillerplatz 7
55116 Mainz
Tel. 06131 262-0
service@rheinhessen.ihk24.de.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter service@rheinhessen.ihk24.de einholen.
Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen. Wenn Sie mit der barrierefreien Gestaltung unserer Webseite www.ihk.de/rheinhessen unzufrieden sind und sich auch über den oben genannten Kontakt in angemessener Zeit keine Lösung für Ihr Anliegen finden ließ, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Durchsetzungsstelle (Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen) zu wenden.
Bei der Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen sind die Aufgaben der Durchsetzungsstelle angesiedelt. Die Landesbeauftragte prüft dann, ob die Vorschriften über den barrierefreien Zugang eingehalten sind.
Weitere Informationen über das Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Webseite https://mastd.rlp.de/ministerium/landesbeauftragte-fuer-die-belange-von-menschen-mit-behinderungen
Die Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle lauten:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD)
Ellen Kubica
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Bauhofstraße 9
55116 Mainz